Gebundene Entscheidung, Ermessensentscheidung, unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume von RA Kai Renken

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Gebundene Entscheidung, Ermessensentscheidung, unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des Verwaltungsrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gebundene Entscheidung, Ermessen, unbestimmter Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum
  • Ermessen
  • Der unbestimmte Rechtsbegriff
  • Der Beurteilungsspielraum
  • Fallbeispiel: Das zweite Staatsexamen

Quiz zum Vortrag

  1. Die Kontrollbefugnis der Verwaltungsgerichte ist auf die Überprüfung beschränkt, ob die Behörde gesetzliche Vorgaben missachtet hat.
  2. Die Konktrollbefugnis der Verwaltungsgerichte erstreckt sich aus Gründen des Rechtsschutzes auf eine umfangreiche Prüfung der behördlichen Vorgehensweise.
  3. Die Verwaltungsgerichte sind verpflichtet eine eigenständige rechtliche Überprüfung des Sachverhalts vorzunehmen.
  4. Die Kontrollbefugnis der Verwaltungsgerichte ist auf die Überprüfung beschränkt, ob es eine gesetzliche Grundlage für das behördliche handeln gab.
  1. Bei Sollvorschriften hat die Behörde grundsätzlich eine bestimmte Rechtsfolge auszuführen, in EInzelfällen darf sie von dieser jedoch abweichen und eine andere Entscheidung treffen.
  2. Bei Sollvorschriften hat die Behörde in jedem Einzelfall eine eigene Entscheidung zu treffen und soll sich hierbei nicht an grundsätzlich bestimte Rechtsfolgen halten.
  3. Bei Sollvorschriften ist der Ermessensspielraum der Verwaltung auf Null reduziert.
  4. Bei Sollvorschriften muss die Behörde eine bestimmte Rechtsfolge ausführen.
  1. Mehrere Entscheidungen können richtig und rechtmäßig sein.
  2. Die Anwendung und Auslegung kann nur zu einer richtigen und rechtmäßigen Entscheidung führen.
  3. Diese Frage ist nur noch von theoretischer Bedeutung, da es heutzutage keine unbestimmten Rechtsbegriffe mehr gibt.
  4. Mehrere Entscheidungen können richtig und rechtmäßig sein, daher ist der Fall immer einem Richter vorzulegen.

Dozent des Vortrages Gebundene Entscheidung, Ermessensentscheidung, unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0