Der Vortrag „Sonderform der Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 I S. 4 VwGO analog)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Endgültiger Rechtsschutz bei Gericht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Die Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 I 4 VwGO analog verlangt u.a. das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses. Welche der folgenden Fallgruppen wird als ein solches berechtigtes Interesse allgemein anerkannt, wenn sich der Verwaltungsakt vor Klageerhebung erledigt hat?
Wie ist bei der Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 I 4 VwGO analog der Klagegegner zu bestimmen?
In welchen Fällen ist § 113 I 4 VwGO "doppelt" analog heranzuziehen?
Wann ist eine zulässige Fortsetzungsfeststellungsklage in doppelt analoger Anwendung des § 113 I 4 VwGO begründet?
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