Fahrlässige Unterlassungsdelikte mit ihren Problemen und Besonderheiten von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Fahrlässige Unterlassungsdelikte mit ihren Problemen und Besonderheiten“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Prüfungsschema: Fahrlässiges Unterlassungsdelikt
  • Garantenpflicht und objektive Sorgfaltspflichtverletzung
  • Die objektive Zurechnung beim fahrlässigen Unterlassungsdelikt
  • Fallbeispiel: Eine tödliche Unaufmerksamkeit
  • Falllösung: Eine tödliche Unaufmerksamkeit

Quiz zum Vortrag

  1. Die erhöhten Strafbarkeitsvoraussetzungen des § 13 I StGB wirken sich zum Vorteil des Täters aus.
  2. Dem Unterlassungstäter kommt die fakultative Strafminderung des § 13 II StGB zugute.
  3. Das fahrlässige Unterlassungsdelikt modifiziert stets den Sorgfaltsmaßstab zulasten des Täters.
  4. Da der Täter gerade eine gebotene Handlung unterlässt, kann er sich auf keine Rechtfertigungsgründe berufen.
  1. Aus einer mangelhaften Ausführung der Rettungshandlung
  2. Verkennung der Gefahren für das zu schützende Rechtsgut
  3. Täter verkennt, dass ihm überhaupt eine Garantenpflicht obliegt
  4. Der Täter irrt sich über den Tatbestand
  5. Der Täter nimm einen Rechtfertigungsgrund an, der tatsächlich nicht besteht
  1. Der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit
  2. Prüfung, ob der Täter positive Energie aufgewendet hat oder nicht
  3. Aus der subjektiven Einstellung des Täters zur Tat
  4. Aus der Beteiligungsform
  1. Ja, wobei nach den allgemein anerkannten Regeln zwischen einem Tun und Unterlassen abgegrenzt werden muss
  2. Nein, da Fahrlässigkeitsdelikte wegen des Außerachtlassens der erforderlichen Sorgfalt stets eine Unterlassungskomponente aufweisen, welche die Heranziehung des § 13 I StGB entbehrlich macht

Dozent des Vortrages Fahrlässige Unterlassungsdelikte mit ihren Problemen und Besonderheiten

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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