Der Vortrag „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis 3: Examensprobleme bei Nutzungsersatz 1“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht Vertiefung“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wird z. B. eine Gaststätte verpachtet und stellt sich später heraus der Vertrag war von anfang an nichtig, werden bei §§ 990, 987 BGB zum Nutzungsersatz verschiedene Ansichten vertreten. Welche Ansicht vertritt die wohl herrschende Meinung?
Welche Argumente trägt die herrschende Meinung vor, um zu begründen, dass lediglich der ortsübliche/objektive Pachtzins als Nutzungsersatz verlangt werden kann?
Was sind die Tatbestandsvoraussetzungen, um Nutzungsersatz nach §§ 990, 987 BGB verlangen zu können?
Nach § 991 I BGB „Haftung des Besitzmittlers“ muss welcher Besitzer bösgläubig sein?
E ist Eigentümer einer Gaststätte. G glaubt Eigentümer dieser Gaststätte geworden zu sein, ist es aber nicht. G verpachtet die Gaststätte an P. Dieser weiß grob fahrlässig nicht, dass G nicht Eigentümer ist. Welche Ansprüche bestehen im Verhältnis E gegen P und P gegen G?
Aus welchen Vorschriften des EBV kann eine Besserstellung des Besitzers begründet werden?
E ist Eigentümer einer Gaststätte. G glaubt Eigentümer dieser Gaststätte geworden zu sein, ist es aber nicht. G verpachtet die Gaststätte an P. Dieser hat positive Kenntnis davon, dass G nicht Eigentümer ist. Welche Ansprüche im Verhältnis E gegen P und P gegen G bestehen nach der herrschenden Meinung?
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