Der Vortrag „Das Gewährleistungsrecht im Übrigen – Rücktritt, Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Rücktritt und Minderung können nach § 437 Nr. 3 ...
Das Rücktrittsrecht bestimmt sich ...
Die erfolglose Nacherfüllung nach Fristablauf ist ...
Die Voraussetzungen für ein Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht ...
Bei Rücktritt und Minderung handelt es sich um ...
Gestaltungsrechte ...
Der Rücktritt bzw. die Minderung ...
Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist dann entbehrlich, wenn ...
Nach erfolgreichem Rücktritt ...
Nach erfolgreicher Minderung ...
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