Justizgrundrechte und Verfahrensgarantien (Art. 20 III GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Justizgrundrechte und Verfahrensgarantien (Art. 20 III GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Justizgrundrechte und Verfahrensgarantien
  • Garantie des gesetzlichen Richters
  • Fallbeispiel: Der falsche Richter
  • Falllösung: Der falsche Richter

Quiz zum Vortrag

  1. Es ist ein absolutes Rückwirkungsverbot.
  2. Es ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, wird aber aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet.
  3. Es ist in Art. 103 II GG geregelt.
  4. Es unterscheidet sicch in keiner Weise vom allgemeinen Rüückwirkungsverbot.
  1. Garantie des gesetzliche Richters Art. 101 S. 2 GG
  2. Garantie eines fairen Verfahrens
  3. Garantie auf einen wohlgesinnten Richter
  4. Rechtsweggarantie
  1. Bei Verbesserung der Rechtsposition.
  2. Es gilt immer. Egal inwiefern sich die Rechtsposition verändert.
  3. Wenn das Interesse des Staates an der Durchsetzung des Rechts das Interesse an der Rechtssicherheit überwiegt.
  4. Wenn kein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der Rechtslage besteht.
  1. Durch eine abstrakt-generelle Zuständigkeitsverteilung.
  2. Durch gut ausgebildete Richter.
  3. Dadurch, dass Richter entsprechend ihrer privaten Interessen eingesetzt werden.
  4. Durch eine Zuweisung der Verfahren zu bestimmten Richtern abhängig vom Einzelfall.

Dozent des Vortrages Justizgrundrechte und Verfahrensgarantien (Art. 20 III GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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