Nutzungsersatzanspruch gegen den verklagten Besitzer (§ 987 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Nutzungsersatzanspruch gegen den verklagten Besitzer (§ 987 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen | von Lilien & Kraatz | Studio-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Nutzungsersatzanspruch gegen den verklagten Besitzer § 987 BGB
  • Voraussetzungen Nutzungsersatzanspruch § 987 BGB
  • Ziehung von Nutzungen durch Besitzer
  • Voraussetzungen Nutzungsersatzanspruch § 987 BGB
  • Schutzzweck der §§ 987 ff. BGB
  • Fallbeispiel: Unbekümmerter Wochenendausflug
  • Falllösung

Quiz zum Vortrag

  1. Gutgläubigkeit des Besitzers
  2. Vindikationslage
  3. Ziehung von Nutzungen durch den Besitzer
  4. Nach Rechtshängigkeit
  1. Im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs
  2. Nach der Ziehung der Nutzungen durch den Besitzer
  3. Sie muss noch im Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs fortbestehen
  4. Eine Vindikationslage muss zu keiner Zeit bestehen
  1. § 100 BGB
  2. § 101 BGB
  3. § 990 BGB
  4. § 90 BGB
  1. Mit Eintritt der Rechtshängigkeit muss der Besitzer mit Pflicht zur Herausgabe rechnen und ist daher nicht mehr schutzwürdig.
  2. Mit Eintritt der Rechtshängigkeit wird der Besitzer schutzwürdig.
  3. Der Besitzer muss immer mit der Herausgabe der Sache rechnen.
  4. Nach Eintritt der Rechtshängigkeit kann der Besitzer mehr Nutzungen ziehen.
  1. Nur diese, die Besitzer tatsächlich zieht
  2. Nur Luxusnutzungen
  3. Auch die nicht gezogenen Nutzungen
  4. Nur Nutzungen, die ihm aufgrund seines Eigentums nicht rechtlich zugewiesen sind

Dozent des Vortrages Nutzungsersatzanspruch gegen den verklagten Besitzer (§ 987 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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