Was ist bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu beachten? von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Was ist bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu beachten?“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Die Vorsorgemappe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Schriftlich, mündlich oder notariell
  • Vergütung, Sicherungen und Untervollmachten
  • Insichgeschäft, Vertragsabschluss, Zugang und Erneuerung

Quiz zum Vortrag

  1. Grundsätzlich muss eine Vorsorgevollmacht nicht schriftlich erstellt werden, sollte dies aber.
  2. Da eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden kann, ist muss in keinem Fall eine Vorsorgevollmacht schriftlich erteilt werden.
  3. Ja, In bestimmten Fällen,wie Gesundheitsuntersuchungen,Heilbehandlungen, gefährlichen ärztlichen Eingriffen oder einer freiheitsentziehenden Unterbringung.
  4. Eine wirksame Vorsorgevollmacht kann nur notariell erstellt werden.
  1. Dann, wenn der in der Vorsorgevollmacht angegebene Verhinderungsfall eingetreten ist.
  2. Bereits ab Ausstellung und Aushändigung der Vollmacht kann der Bevollmächtigte immer für den Vollmachtgeber handeln.
  3. Wenn die Vorsorgevollmacht notariell erteilt wurde, kann der Bevollmächtige ab Aushändigung der Vollmacht immer für den Vollmachtgeber handeln.
  1. Da man so die Bevollmächtigung besser nachweisen kann.
  2. Da in bestimmten Fällen der Bevollmächtigte nur mit einer notariellen Vollmacht wirksam handeln kann.
  3. Eine Vorsorgevollmacht ist nur gültig, wenn sie notariell erstellt wurde.
  1. Der Bevollmächtigte kann Ersatz seiner Auslagen verlangen.
  2. Wenn es extra vereinbart ist, kann der Bevollmächtigte zusätzlich zum Aufwendungsersatz eine Vergütung verlangen.
  3. Nein, wenn es nicht extra vereinbart ist, kann der Bevollmächtigte nichts verlangen.
  4. Der Bevollmächtigte hat zusätzlich zum Ersatz seiner Auslagen Anspruch auf Bezahlung seiner Tätigkeit, auch wenn dies nicht extra vereinbart worden ist.
  1. Derjenige, der die Vollmacht erteilt hat.
  2. Der Kontrollbevollmächtigte.
  3. Das Betreuungsgericht.
  1. Nein, außer wenn dies extra vereinbart wurde.
  2. Ja

Dozent des Vortrages Was ist bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht zu beachten?

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Erstellung einer Vollmacht zu beachten. ...

... eines eigenhändigen Testaments muss sie nicht komplett handschriftlich abgefasst werden. Die eigenhändige Unterschrift und die Datumsangabe sind ganz wichtig. Wird die Vollmacht nicht notariell beglaubigt, ist die Hinzuziehung von Zeugen, ...

... andere Bedeutung als nur eine privatschriftlich verfasste Vollmacht. Sie empfiehlt sich außerdem, um ggf. die Geschäftsfähigkeit (des Vollmachtgebers) zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung nachzuweisen. Grundsätzlich sollte eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, auch wenn ...

... Wollen Sie sicherstellen, dass Ihre Vorsorgevollmacht auf jeden Fall beachtet wird, empfiehlt sich daher die notarielle Vorsorgevollmacht. Eine notarielle Vollmacht muss anerkannt werden, sie ...

... Bei Entscheidungen des Bevollmächtigten über Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen, einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder ...

... dem Zeitpunkt der Ausstellung. Die bedingte Vollmacht gilt nur in bestimmten Fällen. Die bedingte Vollmacht erweist sich in der Praxis oft als ungeeignet. ...

... Wahrnehmung der Vollmacht Kosten entstehen. Damit es keinen Streit darüber gibt, ob und in welchem Umfang der Bevollmächtigte Ersatz für seine Aufwendungen erhält, sollten Sie Folgendes ...

... Machen Sie dem Bevollmächtigten zusätzlich konkrete schriftliche Vorgaben. Wichtige Entscheidungen (z. B. die Einweisung in ein Altersheim oder der Verkauf des Wohnhauses) können Sie z. B. von ...

... Setzen Sie mehrere Kontrollbevollmächtigte ein, kann dies bei bestimmten Handlungen, die schnell erfolgen müssen, oder wenn der andere Bevollmächtigte nicht greifbar ist, zu Problemen führen. ...

... Kontrollbevollmächtigte kann vom Hauptbevollmächtigten entsprechende Auskunft und Rechenschaft verlangen. Er kann, wenn Sie das bestimmt haben, die Vollmacht widerrufen. Sie können festlegen, dass der Bevollmächtigte näher geregelte Fälle ...

... der örtlichen Rechtsanwaltskammer oder der Deutschen Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e. V. (www.dvvb.de) bevollmächtigen, einen Ersatzanwalt zu benennen. Hier können Sie sich auch erkundigen, welche Rechtsanwälte ...

... Vollmacht nicht ordnungsgemäß gebraucht oder die Vollmacht nicht ausreichend ist, um bestimmte Handlungen durchzuführen, kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbevollmächtigten bzw. Betreuer/Ergänzungsbetreuer ...

... Sie sollten auch regeln, ob die Bevollmächtigten oder der Bevollmächtigte berechtigt sind/ist, Aufgaben auf Dritte zu übertragen, also Untervollmachten erteilen ...

... Haben Sie Ihren Bevollmächtigten vom Verbot des Insichgeschäfts befreit, darf er jedoch in Ihrem Namen mit sich selbst Verträge schließen. Deshalb empfiehlt es sich, einen zweiten Bevollmächtigten ...

... in einem separaten Vertrag regeln, welchen Beschränkungen der Bevollmächtigte unterliegt. Welche Geschäfte/Verträge er nicht oder nur mit Ihrer Genehmigung abschließen darf, eventuell betragsmäßige Begrenzung. Die Beschränkung im Innenverhältnis gilt ...

... eine entsprechende Bankvollmacht erteilen, damit er Zugang zum Tresor hat. Haben Sie eine notarielle Vollmacht erteilt, kann der Bevollmächtigte vom Notar eine Ausfertigung erhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vollmacht bei ...

... sie widerrufen wird. Eine Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen. Voraussetzung ist, dass Sie beim Widerruf geschäftsfähig sind. Widerrufen Sie eine schriftliche Vollmacht, sollten Sie ...