Der Vortrag „Ermittlungsmaßnahmen zur Sachaufklärung“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „StPO: Examensrelevante Zusatzfragen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wer ist Beschuldigter i. S. d. StPO?
Verstöße gegen Beweisverwertungsverbote im Ermittlungsverfahren können auch in der Hauptverhandlung fortdauern und sich so auf das Urteil auswirken. Bei welchem Beschuldigtenrecht wird diese Auswirkung im Falle von Verstößen angenommen?
In welchem Beispielsfall/ in welchen Beispielsfällen liegt eine Vernehmung im Sinne der StPO vor?
Was gilt hinsichtlich der Belehrung bei der Befragung eines verdächtigen Zeugen?
Polizist P wird zu einem Tatort gerufen. Er findet folgende Situation vor: Ein Restaurant in der Innenstadt, betrieben von den Eheleuten F und M und deren Sohn S, ist vollends ausgebrannt. F, M und S stehen am Tatort. P möchte nun durch Befragungen Informationen erlangen. In welchem Fall/ in welchen Fällen muss eine Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 StPO ergehen?
Kann ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht gemäß § 136 Abs. 1 StPO ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben?
Welche Aussage(n) über den Widerspruch trifft/ treffen NICHT zu?
Wann kann eine Verletzung des Rechtes auf Verteidigerkonsultation zu einem Beweisverwertungsverbot führen?
T sucht das örtliche Polizeipräsidium auf. Dem Beamten B am Empfang erzählt er, er habe vor zwei Wochen in einer Supermarktfiliale einen Raub (§ 249 StGB) begangen. Da der in dieser Sache ermittelnde Kommissar K gerade zu Tisch ist, weist B den Polizisten P an, den T schonmal ins Büro des K zu bringen und bis zu dessen Rückkehr zu beaufsichtigen. Im Büro erzählt nun der T dem P, er habe bei dem Raub eine Pistole im Rucksack gehabt (Qualifikation des § 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB: Schwerer Raub). P hört interessiert zu. Als K den T schließlich vernimmt, wiederholt dieser zunächst alles, was er bereits dem B und dem P erzählt hat und gesteht außerdem, dass er die beim Raub mitgeführte Pistole vor drei Wochen im Waffenladen des W gestohlen (§ 242 StGB) hat. Unterstellt, der T schweigt in de Hauptverhandlung, welche Aussage(n) trifft/ treffen nicht zu?
Welche Definition(en) ist/ sind falsch?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |
... Sachaufklärung 5.1 Beschuldigter 5.1.1 Beschuldigtenbegriff Formell materieller Beschuldigtenbegriff Beschuldigteneigenschaft ist ...
... Beschuldigteneigenschaft, soweit schon förml. Verf. eingeleitet Ansonsten abhängig wie stark der TV und wie sich ...
... Pflichten Erscheinen vor StA u. Gericht, § 163a III Angabe der Personalien, ...
... §§ 168c, 168d, §230 Recht zu Schweigen, § 136, § 243 V Recht auf Verteidigerkonsultation, §§ 136, ...
... Problem der BVV im Everf Verstoß im EVerf. muss sich im Urteil auswirken ...
... Problem: Hilfe bei Durchsetzung c.Entlastungsbeweisanträge §§ 163a IV 2 , 136 I 3 d.In geeigneten Fällen Hinweis auf ...
... Vernehmung Belehrung hat am Beginn der ersten Vernehmung des Beschuldigten zu erfolgen Zwei Voraussetzungen: Vernehmung ...
... Auch ein Verdächtiger kann zunächst als Zeuge gehört werden (vgl. § 55 II, 60 Nr. 2). Gerade bei Tötungsdelikten kann sich aus Aussagen von verschiedenen Verdächtigten erst ein konkreter und ernsthafter Tatverdacht ...
... Rspr. zum einen die Stärke des Tatverdachts, den der Beamte gegenüber dem Befragten hegt, bedeutsam für die Entscheidung, von welchem Zeitpunkt an die Belehrung nach § 136 erforderlich ist Der Beurteilungsspielraum, darf nicht mit dem Ziel missbraucht ...
... Polizisten in beiden Fällen in amtl. Eigenschaft Personen gegenüber und Verlangen in dieser Eigenschaft Auskunft. Informatorisch Befragungen am Tatort sind für die Ermittlungspersonen zur Sachaufklärung notwendig, sie dienen im ...
... nach § 136 belehren. Die bisherige Aussage des B, kann aber verwertet werden, durch Vernehmung des POL als Zeuge vom Hörensagen Aussage Pol über das was ...
... kein Anfangsverdacht bzgl. Person - Befragung durch VE od V-Leute (siehe später) = kein Gegenübertreten im amtl. Funktion und Auskunftsverlangen in dieser Funktion Spontanäußerung eines Beschuldigten ...
... StPO zu belehren. Kowalski macht so dann Angaben, durch die er sich belastet. Kann Polizist als Zeuge vom ...
... bei unterlassener Belehrung des Schweigerecht, 136 BEV Schutzzweck Früher (-) Umkehrschluss aus § 136a III S. 2 Heute : BVV (+), ...
... wird zu Unrecht zunächst als Zeuge und anschließend nochmals als Beschuldigter vernommen Polizei merkt dann den Fehler Bei neuer ...
... Aussageverweigerungsrecht nur deshalb verzichtet, weil er möglicherweise glaubt, eine frühere, unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht aus § 136 I 2 zustande gekommene Selbstbelastung nicht mehr aus der ...
... wenn anzunehmen ist, dass sich die Beschuldigtenvernehmung inhaltlich als bloße Wiederholung oder Fortsetzung der in der vorigen Vernehmung gemachten Angaben darstellt (vgl. Daschnerfall bei 2. Vernehmung nur einfache ...
... einen Rechtsanwalt zu sprechen. Der Beamte reicht ihm Telefonbuch und Telefon. Von dem örtlichen Anwaltsnotdienst unterrichtet der Beamte ihn nicht. Nachdem es Kowalski nicht gelingt, einen Verteidiger zu erreichen, fragt der ...
... Verteidigerkonsultation „Durchsetzung R auf Verteidigerkonsultation“ Meinung 1 (5. Senat BGHSt 41,15,19) 1. Belehrung ...
... schützt Willensfreiheit. Ist er erneut belehrt worden, so weiß er um sein Recht, ohne Verteidiger nicht aussagen zu ...