Ermessensspielräume und Ermessensfehler von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Ermessensspielräume und Ermessensfehler“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Grundlagen des Verwaltungsrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Ermessen und Ermessensfehler
  • Fallgruppen von Ermessensfehlern
  • Einordnung in die Falllösung
  • Fallbeispiel: Das teure Straßenfest

Quiz zum Vortrag

  1. Der Ermessensfehlgebrauch ist eine Fallgruppe der Ermessensfehler.
  2. Der Ermessensnichtgebrauch ist eine Fallgruppe der Ermessensfehler.
  3. Der Ermessensmissbrauch ist eine Fallgruppe der Ermessensfehler.
  4. Die Ermessensüberschreitung ist eine Fallgruppe der Ermessensfehler.
  1. Die Ermessensreduzierung ist nur dann anzusprechen, wenn sie in Betracht kommen könnte.
  2. Die Ermessensreduzierung ist ein absolutes Merkmal der Prüfung und muss immer zumindest angesprochen werden.
  3. Die Ermessensreduzierung auf Null ist zwar gedanklich immer zu prüfen, jedoch nie in die Fallösung zu integrieren.
  4. Die Ermessensreduzierung auf Null darf nicht angesprochen werden, liegt sie vor ist von einer gebundenen Entscheidung zu sprechen.
  1. Wenn die Behörde entscheiden darf, ob sie tätig wird, hanelt es sich um ein Entschließungsermessen.
  2. Wenn die Behörde entscheiden darf, ob sie tätig wird, handelt es sich um Auswahlermessen.
  3. Wenn die Behörde entscheiden darf, ob sie tätig wird, wird nicht von Ermessen gesprochen.
  4. Wenn die Behörde entscheiden darf, ob sie tätig wird, handelt es sich um Entscheidungsermessen.

Dozent des Vortrages Ermessensspielräume und Ermessensfehler

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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