Rechtswidrigkeit: Das erlaubte Risiko und die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtswidrigkeit: Das erlaubte Risiko und die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Risiko, Glaubens- & Gewissensfreiheit
  • Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Das erlaubte Risiko
  • Abgeleitete Rechtfertigungsgründe
  • Fallbeispiel: Die Beschneidung
  • Falllösung: Die Beschneidung

Quiz zum Vortrag

  1. Die grundsätzlich abstrakt bestimmten Rechtfertigungsgründe dürfen nicht durch ein völlig unbestimmtes Instrument ergänzt werden.
  2. Rechtsunsicherheit und Beweisschwierigkeit der individuellen Gewissensentscheidung.
  3. Rechte Dritter könnten kollidieren.
  4. Die Rechtfertigungsgründe des StGB sind abschließend.
  1. Art. 4 GG gilt nicht uferlos, sondern kennt weiterhin Schranken.
  2. Die verfassungsimmanenten Schranken, insbesondere kollidierende Grundrechte Dritter, müssen weiterhin beachtet werden.
  3. Die individuelle Glaubensrichtung muss bei der Frage nach Recht oder Unrecht einer Tat im Verhältnis zu Dritten mit einbezogen werden.
  4. Dürfte Art. 4 GG nicht als Rechtfertigungsgrund herangezogen werden, so wäre ein effektiver Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht möglich.
  1. Das erlaubte Risiko stellt einen Sammelbegriff für strukturell unterschiedliche Fallgestaltungen dar, in denen es zumeist schon an einem strafrechtlich relevanten Verhaltensunwert fehlt.
  2. Das erlaubte Risiko stellt keine selbständige Rechtsfigur dar.
  3. Das erlaubte Risiko stellt einen Rechtfertigungsgrund bei Fahrlässigkeitsdelikten dar.
  4. Das erlaubte Risiko stellt einen Entschuldigungsgrund dar.
  1. Art. 4 GG stellt keinen Entschuldigungsgrund dar.
  2. Das Vorliegen einer Gewissensentscheidung kann nur im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung finden.
  3. Art. 4 GG stellt einen Entschuldigungsgrund dar.
  4. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit stellt einen Sammelbegriff für strukturell unterschiedliche Fallgestaltungen dar.

Dozent des Vortrages Rechtswidrigkeit: Das erlaubte Risiko und die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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