Einstweiliger Rechtsschutz Teil 2 und besondere Klageformen Teil 1 von RA Christian Falla

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Einstweiliger Rechtsschutz Teil 2 und besondere Klageformen Teil 1“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Die Anwaltsklausur im 2. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Arrest (Fortsetzung)
  • Die einstweilige Verfügung
  • Besondere Verfahren – PKH- und VKH-Verfahren
  • Wahl der richtigen Klageart
  • Teilklage
  • Klageerweiterung
  • Klagehäufungen
  • Stufenklagen
  • Klage auf zukünftige Leistung

Quiz zum Vortrag

  1. Die Klage muss hinreichende Erfolgsaussicht haben. Insbesondere darf sie nicht mutwillig erscheinen.
  2. Mit dem PKH-Antrag ist die Klage als Entwurf oder bedingte Klage einzureichen.
  3. Mit dem PKH-Antrag ist stets eine unterschriebene Klageschrift einzureichen.
  4. Durch den Antrag auf PKH-Bewilligung, wird nie die Verjährung eines Anspruches gehemmt.
  1. Die einzelnen Positionen, die erfasst sein sollen, müssen aufgezeigt werden.
  2. Die Reihenfolge der verschiedenen Positionen ist anzugeben.
  3. Es muss dargelegt werden, welcher Teilbetrag auf eine bestimmte Position entfallen soll.
  4. Es ist zwingend ein Kostenantrag zu stellen.
  1. Das Kostenrisiko ist geringer.
  2. Die Verjährung wird trotz Teilklage für den gesamten Anspruch gehemmt.
  3. Das Amtsgericht bleibt auch bei Erweiterung der Klage auf einen Streitwert über 5000€ zuständig.
  4. Der Klageantrag muss nicht so bestimmt gestellt werden, wie bei voller Klageerhebung.
  1. Es muss ein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch bestehen.
  2. Ein Auskunftsanspruch kann stets aus §§ 259-261 ZPO hergeleitet werden.
  3. Die Stufenklage bewirkt keine Verjährungshemmung bezüglich des Leistungsanspruches.
  4. Falls kein Leistungsanspruch existiert, hat der Kläger immer die dafür entstehenden Kosten zu tragen.

Dozent des Vortrages Einstweiliger Rechtsschutz Teil 2 und besondere Klageformen Teil 1

RA Christian Falla

RA Christian Falla

Rechtsanwalt Christian Falla, Berufsrepetitor und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht und Anwaltsausbildung

RA Christian Falla blickt auf jahrelange Erfahrungen als Repetitor für das Öffentliche Recht zurück. Durch seine Tätigkeiten in unterschiedlichen Bundesländern besitzt er Fachkenntnisse in fast allen Landesrechten und ist mit den Differenzen bestens vertraut.
Er versteht es, diese umfangreichste aller Rechtsmaterien systematisiert und überschaubar darzustellen, sodass sie im Gedächtnis bleibt.

Zudem ist Herr Falla seit vielen Jahren in einer großen Anwaltssozietät tätig und bringt die nötige Kompetenz mit, um Sie auf die Anwaltsklausur vorzubereiten.


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