Einkommensteuer Teil XVI b: Veräußerung von Privatvermögen von Dr. Thomas Eisgruber

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Über den Vortrag

Teil XVI der Einkommensteuer behandelt Veräußerungsgewinne, Teil b beschäftigt sich mit Veräußerung von Privatvermögen.

Der Vortrag „Einkommensteuer Teil XVI b: Veräußerung von Privatvermögen“ von Dr. Thomas Eisgruber ist Bestandteil des Kurses „Archiv-Einkommensteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Überblick
  • Grundstücke und sonstige WG, § 23
  • Harmonisierungsproblem
  • Anteile an Kapitalgesellschaften, § 17
  • Verlustberücksichtigung

Dozent des Vortrages Einkommensteuer Teil XVI b: Veräußerung von Privatvermögen

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, bereitet seit 20 Jahren Rechtsreferendare auf die steuerrechtliche Klausur des 2. Staatsexamens vor.

Neben Vorträgen auf allen bedeutenden steuerrechtlichen Tagungen in Deutschland beteiligt er sich auch durch Aufsätze wissenschaftlich an der aktuellen steuerrechtlichen Diskussion.

Er kommentiert im Kirchhof Kompaktkommentar zum EStG und die verdeckte Gewinnausschüttung im Großkommentar Herrmann/Heuer/Raupach.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... § 20 II andere WG Grundstücke sonstige WG § 23 Teileinkünfteverfahren 60 % stp ... prog. Tarif Abgeltungssteuer 100 % stp ... Steuersatz 25 % - 100 % stp ... prog. ...

  • ... nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2. bei anderen Wirtschaftsgütern nicht mehr als ein Jahr beträgt entgeltliche Übertragung des angeschafften („nämlichen“) Wirtschaftsguts Identität der Wirtschaftsgüter (Ausnahme: neuerrichtete Gebäude auf dem Grundstück) zwischen ...

  • ... sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung ...

  • ... ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten ...

  • ... Problem: Frist für Einlage 3 Jahre ...

  • ... seit Anschaffung des Wirtschaftsguts erfolgt, und Tatbestand: Veräußerung aus dem BV nach Einlage Frist zwischen A und V aus BV kleiner 10 Jahre Rechtsfolge: Einlage gilt als Veräußerung ...

  • ... des Satzes 1 Nummer 1 gilt auch 1. die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen, wenn die Veräußerung aus dem Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren seit ...

  • ... GmbH; KGaA Andere Anteile (z.B. an einer Genossenschaft) nicht entgeltliche Übertragung kann auch bei einem Entgelt von 0 € gegeben sein innerhalb der letzten 5 Jahre es müssen nicht 1 % verkauft werden wirtschaftliches Eigentum für eine logische Sekunde reicht ...

  • ... Krise stehen gelassen zu werden) Finanzplandarlehen (Teil der erforderlichen Kapitalausstattung) für andere (normale) Darlehen: zwar nachträgliche ...

  • ... 2:§ 17 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (3) 1 Der Veräußerungsgewinn wird zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit er den Teil von 9.060 Euro übersteigt, der dem ...

  • ... Beteiligung i.S.d. Abs. 1 gehörten Erwerb der Anteile eine Beteiligung i.S.d. Abs. 1 begründete ...