Einkommensteuer Teil XIVa: Einkünfteerzielende Zusammenschlüsse - Personengesellschaften von Dr. Thomas Eisgruber

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Über den Vortrag

Der erste Teil über einkünfteerzielende Zusammenschlüsse behandelt nach einem Überblick die Einkünfteermittlung bei Personengesellschaften und erläutert die Besonderheiten bei gewerblichen Personengesellschaften.

Der Vortrag „Einkommensteuer Teil XIVa: Einkünfteerzielende Zusammenschlüsse - Personengesellschaften“ von Dr. Thomas Eisgruber ist Bestandteil des Kurses „Archiv-Einkommensteuer“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Überblick
  • Einkünfteermittlung bei Personengesellschaften
  • Der Mitunternehmer
  • Technik der Zurechnung
  • Mittelbare Beteiligungen
  • Infektionstheorie
  • Gewerblich geprägte Personengesellschaft

Dozent des Vortrages Einkommensteuer Teil XIVa: Einkünfteerzielende Zusammenschlüsse - Personengesellschaften

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, bereitet seit 20 Jahren Rechtsreferendare auf die steuerrechtliche Klausur des 2. Staatsexamens vor.

Neben Vorträgen auf allen bedeutenden steuerrechtlichen Tagungen in Deutschland beteiligt er sich auch durch Aufsätze wissenschaftlich an der aktuellen steuerrechtlichen Diskussion.

Er kommentiert im Kirchhof Kompaktkommentar zum EStG und die verdeckte Gewinnausschüttung im Großkommentar Herrmann/Heuer/Raupach.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: 1.Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung); 2. Genossenschaften einschließlich der Europäischen Genossenschaften; 3. Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit; 4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts; 5. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts; 6.Betriebe gewerblicher ...

  • ... andere Zweckvermögen des privaten Rechts; 6. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht (1) Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: 1.Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung); 2. Genossenschaften einschließlich der Europäischen ...

  • ... Tätigkeitsebene mit Gewinneinkünften § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (1) 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind die Gewinnanteile ...

  • ... MU - Risiko MU - Initiative Teilhabe an Erfolg und Misserfolg Teilhabe an unternehmerischen ...

  • ... der Gesellschaft Hingabe von Darlehen Überlassung von Wirtschaftsgütern Gewinnanteile + § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (1) 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind 1.... 2.die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und die Vergütungen, die der ...

  • ... Mitunternehmer der Betriebe der Personengesellschaften anzusehen sind, an denen sie unmittelbar beteiligt sind; § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (1) 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind. Der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter steht dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleich; er ist als Mitunternehmer des Betriebs der Gesellschaft anzusehen, an der er ...

  • ... in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit 1. einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft ...

  • ... wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 ausübt oder gewerbliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 1 ...

  • ... vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit 1. einer offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine ...

  • ... Personengesellschaft, die keine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 ausübt und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese ...