Die besonderen Differenzierungsverbote (Art. 3 II, III GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die besonderen Differenzierungsverbote (Art. 3 II, III GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Gleichheitsrechte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung: Die besonderen Differenzierungsverbote
  • Die Kriterien in Art. 3 III 1 GG
  • Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen
  • Abschlussfall: Schönheit in der JVA
  • Falllösung: Schönheit in der JVA

Quiz zum Vortrag

  1. Art. 3 II S. 2 GG
  2. Art. 3 III GG
  3. Art. 3 I GG
  4. Art. 3 II S. 1 GG
  1. Nein, da diese nicht wertend, sondern neutral sind, d.h. Art. 3 Abs. 3 GG ist von diesen Regelungen nicht tangiert.
  2. Ja, da unterschiedliche Behandlungen je nach Abstammung nicht gerechtfertigt werden können.
  3. Nein, da eine solche Ungleichbehandlung aufgrund familiärer Belange gerechtfertigt ist.
  4. Ja, da jedwede Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.
  1. kein absolutes Diskriminierungsverbot, d.h. eine Rechtfertigung ist im Einzelfall evtl. möglich.
  2. ein absolutes Diskriminierungsverbot, d.h. keinerlei Rechtfertigung ist möglich.
  3. ein absoluter Grundsatz.
  4. lediglich ein besonderer Hinweis des Gesetzgebers, dass in diesen Fällen eine Verhältnismäßigkeit der Ungleichbehandlung besonders genau überprüft werden muss.

Dozent des Vortrages Die besonderen Differenzierungsverbote (Art. 3 II, III GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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