Der Vortrag „Der Darlehensvertrag (§ 488 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Sonstige Vertragstypen im Zivilrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was muss nicht zwingend Inhalt eines Darlehensvertrages sein?
Wenn das Gesetz vom "Darlehensvertrag" spricht, meint es...
Welche der folgenden Aussagen treffen auf das entgeltliche Darlehen zu?
Welche der folgenden sind Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer?
Was versteht man unter der "Valutierung" eines Darlehens?
Was gilt, wenn sich die Parteien zwar auf eine Verzinslichkeit des Darlehens geeinigt haben, aber nicht die genaue Zinshöhe festgelegt haben?
Was gilt für die Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen?
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