Aufgaben und Befugnisse des Bundesrates (Art. 50-53 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Aufgaben und Befugnisse des Bundesrates (Art. 50-53 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufgaben des Bundesrats
  • Mitwirkung bei der Verwaltung des Bundes
  • Mitwirkung im Bereich der Judikativen
  • Mitwirkung in Angelegenheiten der Europäischen Union
  • Fallbeispiel: Schutz vor Kampfhunden
  • Falllösung: Schutz vor Kampfhunden

Quiz zum Vortrag

  1. In der Gesetzgebung
  2. In der Regierungstätigkeit
  3. In Angelegenheiten der Europäischen Union
  4. In Angelegenheiten der Verwaltung
  1. Ja, nach Art. 76 I GG.
  2. Nein, nur der Bundestag und die Bundesregierung haben das Recht zur Gesetzesinitiative.
  3. Ja, aber nur in Bereichen, die die Länder betreffen.
  4. Grundsätzlich nicht, außer in den gesondert in der GO-BR geregelten Fällen.
  1. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat nur Einspruch erheben.
  2. Ein Einspruch des Bundesrates kann nicht vom Bundestag überstimmt werden.
  3. Bei Zustimmungsgesetzen entscheidet der Bundesrat, ob er zustimmen will.
  4. Auch bei Einspruchsgesetzen muss zumindest 1/4 des Bundesrates ausdrücklich zustimmen.
  1. Bei Eingriffen in die Verwaltungs- und Organisationshoheit der Länder
  2. Bei Eingriffe in die Verwaltungs- und Organisationshoheit des Bundes
  3. Bei sämtlichen Eingriffen und die Bundes- und Landesverwaltung
  4. In keinem Fall
  1. Wählt die Hälfte der Richter des BVerfG
  2. Herbeiführen von verfassungsgerichtlichen Entscheidungen
  3. Zustimmung zu verfassungsgerichtlichen Entscheidungen
  4. Nur durch die allgemeine Beteiligung an den Gesetzgebungsverfahren auch im Bereich des Prozessrechts.

Dozent des Vortrages Aufgaben und Befugnisse des Bundesrates (Art. 50-53 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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