Bedeutung und Rechtsstellung des Bundespräsidenten (Art. 54-61 GG) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Bedeutung und Rechtsstellung des Bundespräsidenten (Art. 54-61 GG)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Stellung im Grundgesetz
  • Prüfungsrecht des Bundespräsidenten
  • Wahl des Bundespräsidenten
  • Fallbeispiel: Spinner
  • Falllösung: Spinner

Quiz zum Vortrag

  1. Der Bundespräsident hat ein unstreitiges formelles Prüfungsrecht. Ein materielles Prüfungsrecht liegt nur dann vor, wenn ein Gesetz evident rechtswidrig ist.
  2. Der Bundespräsident hat sowohl ein formelles, als auch ein uneingeschränktes materielles Prüfungsrecht.
  3. Beides Prüfungsrechte hat der Bundespräsident nur teilweise inne, da er nur eine schwache Position in der Verfassung ein nimmt.
  4. Der Bundespräsident hat die Pflicht Gesetze vor ihrer Ausfertigung auf die formelle und materielle Verfassungskonformität zu überprüfen.
  1. Ernennung des Bundeskanzler.
  2. Vertretung der Bundesrepublik nach außen.
  3. Auswahl der Bundesminister.
  4. Die Betreuung des Bundesministerien.
  5. Erstellen von Gesetzen.
  1. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt.
  2. Der Bundeskanzler ist das Staatsoberhaupt.
  3. Der Bundeskanzler ist der Regierungschef.
  4. Der Bundespräsident ist der Regierungschef.
  1. Bundesversammlung
  2. direkt das Volk
  3. Bundeskanzler
  4. Bundestag
  1. 5 Jahre
  2. 4 Jahre
  3. 1 Jahr
  4. 8 Jahre

Dozent des Vortrages Bedeutung und Rechtsstellung des Bundespräsidenten (Art. 54-61 GG)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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