Der Vortrag „Die Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Sonstige Vertragstypen im Zivilrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Eine Bürgschaft...
Was trifft auf den Bürgen nicht zu?
Von welchen anderen Formen der Schuldsicherung muss eine Bürgschaft zu Beginn einer Prüfung zunächst abgegrenzt werden?
Inwieweit muss die zu sichernde Hauptforderung bestimmt sein, d.h. über welche Bestandteile müssen sich die Parteien zwingend einigen?
Welche der folgenden Aussagen treffen auf die Anfechtung einer Bürgschaft zu?
Was ist bei einer Globalbürgschaft zu beachten?
Was muss zu einem krassen Missverhältnis von Bürgschaftsverpflichtung und finanzieller Leistungsfähigkeit des Bürgen hinzutreten, damit die Bürgschaft sittenwidrig ist?
Was gilt es bei dem Schriftformerfordernis gem. § 766 S.1 BGB zu beachten?
Wodurch kann der Primäranspruch einer Bürgschaft aus § 765 I BGB erlöschen?
Was kann Rechtsfolge einer Zahlung durch den Bürgen sein?
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