Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Immobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Regelung der Grundschuld
  • Bestellung einer Grundschuld
  • Sicherungsgrundschuld
  • Merksatz zur Übertragbarkeit
  • Einreden des Eigentümers
  • Abtretung von Grundschuld und Forderung
  • Fallbeispiel: Die Grundschuld
  • Falllösung: Die Grundschuld

Quiz zum Vortrag

  1. Die Grundschuld ist in den §§ 1191 ff. BGB geregelt.
  2. Die Grundschuld ist in den §§ 1115 ff BGB geregelt.
  3. Die Grundschuld ist in den § 823 BGB geregelt.
  4. Die Grundschuld ist in den §§ 1004 ff. BGB geregelt.
  1. Zu unterscheiden ist die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld.
  2. Zu unterscheiden ist die gebundene und die ungebundene Briefgrundschuld
  3. Zu unterscheiden ist die akzessorische und die nicht akzessorische Grundschuld.
  4. Zu unterscheiden ist die echte und unechte Grundschuld.
  1. Für die Bestellung einer Grundschuld gilt § 873 BGB.
  2. Für die Bestellung einer Grundschuld gilt § 1015 BGB.
  3. Für die Bestellung einer Grundschuld gilt § 929 BGB.
  4. Für die Bestellung einer Grundschuld gilt § 1004 I BGB.

Dozent des Vortrages Grundschuld (§§ 1191 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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