Fort- und Fernwirkung von Beweisverboten von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Fort- und Fernwirkung von Beweisverboten“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Beweiserhebungsverbote und Beweisverwertungsverbote“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fort-und Fernwirkung von Beweisverboten
  • Fernwirkung
  • Fortwirkung
  • Fallbeispiel: Der Fall D.
  • Falllösung: Der Fall D.

Quiz zum Vortrag

  1. Für die Frage, ob Konsequenzen aus dem Verstoß gegen ein Beweisverbot für die danach erhobenen Beweise, folgen.
  2. Für die Frage, wie über eine nachbarschaftsrechtliche Frage im Bereich des Baurechts zu entscheiden ist.
  3. Für die Frage, wie Art und Umfang von Beweiserhebungsverboten ausgestaltet sind.
  4. Für die Frage, welche Strafen und wie weitreichend die Konsequenten aus einem Verstoß gegen ein Beweisverbot sind.
  1. Von Fortwirkung spricht man dann, wenn ein bestehender Beweis wiederholt bzw. erneut zu weiteren Erkenntnissen führt.
  2. Von Fortwirkung spricht man dann, wenn ein Beweis es erst ermöglichte, weitere Beweise zu finden.
  3. Von Fernwirkung spricht man dann, wenn ein Beweis es erst ermöglichte, weitere Beweise zu finden.
  4. Von Fernwirkung spricht man dann, wenn ein bestehender Bewesi wiederholt bzw. erneut zu weiteren Erkenntnissen führt.
  1. Nein Der Verfahresgang würde hierdurch nur behindert werden und zudem hätten die zulässigen Beweise auch anders erhoben werden können.
  2. Ja. Alles andere wäre im Sinne der Rechtsstaatlichkeit nicht vertretbar.
  3. Das ist abhängig vom Einzelfall. Ob der neue Beweis gewertet werden darf ist abhängig davon, in welchem Umfang und in welcher Intensität zuerst gegen das Beweisverbot verstoßen worden ist.
  4. Nein. Ein relevanter Beweis kann immer verwertet werden, unabhängig davon, wie er erhoben worden ist.

Dozent des Vortrages Fort- und Fernwirkung von Beweisverboten

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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