Der Vortrag „Sonderproblem: Beteilung an Unterlassungsdelikten / Beteilung durch Unterlassen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Vorsätzliche Unterlassungsdelikte und Fahrlässigkeitsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In welcher Form kann das Unterlassen eines Garanten erfasst werden, der bei der Begehungstat eines Werkzeugs nicht interveniert?
Welche Konsequenz kann die Einordnung der Garantenstellung als besonders persönliches Merkmal für den Teilnehmer ohne eigene Garantenstellung haben?
Welche beiden Ansichten stehen sich im Rahmen des Streits der Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe durch Unterlassen diametral gegenüber?
Welche Konstellation ist nach der herrschenden Meinung nicht möglich?
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