Besondere Rechtsfolgen (§§ 840 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besondere Rechtsfolgen (§§ 840 ff. BGB) “ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Gemeinschaftliche Begehung
  • Teilnehmer einer unerlaubten Handlung – Mittäter
  • Teilnehmer einer unerlaubten Handlung – Anstifter
  • Teilnehmer einer unerlaubten Handlung – Gehilfe
  • Beteiligte an einer unerlaubten Handlung
  • Nebentäterschaft
  • Gesamtschuldnerschaft
  • Ersatzanspruch des unmittelbar Geschädigten
  • Beispiele für Schaden
  • Geldrente oder Kapitalabfindungen
  • Ersatzansprüche Dritter
  • Entgangene Dienste
  • Fallbeispiel: Der Skateboardunfall

Quiz zum Vortrag

  1. Mittäter, Anstifter und Gehilfe
  2. Bestimmer und Ausführer
  3. Gelegenheitstäter und Profi
  4. mittelbarer Täter und Verrichtungsgehilfe
  1. Nebentäter tragen unabhängig voneinander zur Schadensentstehung bei.
  2. Nebentäter stehen bei Begehung der unerlaubten Handlung nebeneinander.
  3. Nebentäter sprechen sich vor Begehung der unerlaubten Handlung ab und begehen die Handlung aber gemeinsam.
  4. Nebentäter sprechen sich vor Begehung der unerlaubten Handlung ab und einigen sich, wer die Handlung für beide ausführt.
  1. Ja, aber nur nach den Voraussetzungen des § 844 BGB
  2. Ja, jeder kann den Schadensersatz für einen anderen geltend machen.
  3. Nein, Schadensersatz steht nur der unmittelbar geschädigten Person zu.
  4. Nein, Dritten entsteht durch die Schädigung einer anderen Person kein Schaden.

Dozent des Vortrages Besondere Rechtsfolgen (§§ 840 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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