Die Besitzentziehung von Prof. Dr. John Montag

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Besitzentziehung“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „Zivilrecht Grundlagen und BGB Allgemeiner Teil“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Anspruch wegen Besitzentziehung
  • Trainingsfall
  • 1. Anspruch § 861 I
  • 2. Verbotene Eigenmacht
  • 3. Schutzzweck §§ 858 ff.
  • 4. Einwendungen gegen § 861

Quiz zum Vortrag

  1. tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache von gewisser Dauer und Festigkeit.
  2. rechtliche Sachherrschaft über eine Sache von gewisser Dauer und Festigkeit,
  3. von einem Gewahrsamswillen getragene, tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
  4. von einem Besitzmittlungswillen getragene, tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache von gewisser Dauer und Festigkeit.
  1. Anspruchsteller war zuvor unmittelbarer Besitzer.
  2. Anspruchsteller war zuvor mittelbarer Besitzer.
  3. Anspruchsgegner ist unmittelbarer Besitzer.
  4. Der aktuelle Besitz wurde durch verbotene Eigenmacht gem. § 858 BGB erlangt.
  1. Ja, nach § 860 BGB, wenn ich Besitzdiener des Einparkenden bin.
  2. Ja, ich habe so die Parklücke für einen anderen Autofahrer reserviert.
  3. Ja, wenn ich Besitzer des Pkw bin, für den ich die Lücke freihalte.
  4. Nein, das ist ausgeschlossen.
  1. Wenn ein gesetzlicher Notstand vorliegt.
  2. Wenn derjenige, der den Besitz entzieht oder stört, einen schuldrechtlichen Anspruch aus § 604 BGB auf die Sache hat.
  3. Wenn derjenige, der den Besitz entzieht oder stört, einen Anspruch aus § 985 BGB auf die Sache hat.
  4. Wenn derjenige, der den Besitz entzieht oder stört, gem. § 903 S. 1 BGB Eigentümer der Sache ist.
  1. Unmittelbarer Besitz des Anspruchsgegners.
  2. Zuvor war der Anspruchsteller mittelbarer Besitzer.
  3. Besitzerlangung in dem letzten Jahr vor der Entziehung.
  4. Der Besitz des Anspruchsstellers war fehlerhaft, da durch verbotene Eigenmacht gem. § 858 II BGB erlangt.
  5. Zuvor hatte der Anspruchssteller unmittelbaren Besitz.
  1. § 859 I Besitzwehr, 859 II Besitzkehr, § 867 Verfolgungsrecht
  2. § 985 Herausgabe, §§ 990,989 Schadensersatz
  3. § 229 Selbsthilfe; 1006 Eigentumsvermutung; 1007 Ansprüche des früheren Besitzers
  4. § 823 I, § 823 II iVm §§ 242, 246, 263 StGB; § 812 Besitzkondiktion
  5. § 861 bei Besitzentziehung, § 862 bei Besitzstörung
  1. Es ist rechtsmissbräuchlich, etwas heraus zu verlangen, was man sogleich wieder zurück gewähren muss.
  2. Grundsatz der unzulässigen Selbstjustiz
  3. dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est
  4. Grundsatz der Prozessökonomie

Dozent des Vortrages Die Besitzentziehung

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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