Aufwendungserstattungsanspruch (§ 105 III HGB i.V.m. § 716 I BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Aufwendungserstattungsanspruch (§ 105 III HGB i.V.m. § 716 I BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Aufwendungserstattungsanspruch § 716 BGB
  • Aufwendungsersatz
  • Verlustersatz
  • Verzinsungsanspruch
  • Fallbeispiel: Nerviges Papier
  • Falllösung: Nerviges Papier

Quiz zum Vortrag

  1. § 110 HGB wiederholt und erweitert den Aufwendungsersatz in § 670 BGB.
  2. § 110 HGB ist quasi die Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn ohne Verschulden die Geschäftsführungsbefugnis überschritten wurde, oder angenommen wurde, dass Handelnder Geschäftsführungsbefugnis besitzt.
  3. § 110 HGB wiederholt und erweitert den Schadensersatzanspruch des § 831 BGB.
  4. § 110 HGB ist quasi die Haftung für den Verrichtungsgehilfen im Handelsrecht.
  1. alle Gesellschafter, auch Kommanditisten
  2. ausgeschiedene Gesellschafter
  3. Gesellschafter die in Eigeninteresse tätig sind
  4. die Prokuristen
  1. die Gesellschaft
  2. Mitgesellschafter
  3. Prokuristen
  4. Hausmeister
  1. Aufwendungsersatz, § 110 I 1. Fall HGB
  2. Verlustersatz, § 110 I 2. Fall HGB
  3. Verzinsungsanspruch, § 110 II HGB
  4. Herausgabeanspruch, § 110 IV HGB

Dozent des Vortrages Aufwendungserstattungsanspruch (§ 105 III HGB i.V.m. § 716 I BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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