Der Vortrag „Atypische Maßnahmen“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Rechtsqualität haben atypische Maßnahmen nach § 58 I 5 BauO Bln?
Was zeichnet § 58 I 5 BauO Bln aus?
Welche Aussage bezüglich des Prüfungsumfanges bei atypischen Maßnahmen trifft zu?
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