Atypische Maßnahmen von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Atypische Maßnahmen“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Behördliche Bescheide und Rechtsschutz im Baurecht Berlin“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Atypische Maßnahmen
  • Prüfungsschema von atypischen Maßnahmen
  • Die materielle Rechtmäßigkeit von atypischen Manahmen
  • Fallbeispiel: Die Dachterrasse
  • Falllösung: Die Dachterrasse

Quiz zum Vortrag

  1. Sie sind Verwaltungsakte.
  2. Sie sind Maßnahmen sui generis.
  3. Sie sind Realakte.
  4. Sie sind Satzungen.
  1. Er ist bauordnungsrechtliche Generalklausel.
  2. Er kommt nur in Betracht wenn keine spezielleren Ermächtigungsgrundlagen greifen.
  3. Er verdrängt § 17 ASOG.
  4. Er hat Vorrang vor anderen Ermächtigungsgrundlagen.
  1. Der Prüfungsmaßstab ist unbegrenzt.
  2. Der Prüfungsmaßstab ist nur bei Sonderbauten unbegrenzt.
  3. Der Prüfungsmaßstab ist bei Bauten, die dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren unterliegen, begrenzt.
  4. Der Prüfungsmaßstab ist nur bei Bauten, die dem regulären Baugenehmigungsverfahren unterliegen, unbegrenzt.

Dozent des Vortrages Atypische Maßnahmen

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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