Archiv - Geltungsbereich, Schutzumfang, Webauftritt & Lizenzen von RAin Susanne Gruber

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Archiv - Geltungsbereich, Schutzumfang, Webauftritt & Lizenzen“ von RAin Susanne Gruber ist Bestandteil des Kurses „Archiv - Urheberrecht im Internet“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Einführung
  • Geltungsbereich
  • Schutzumfang und Copyright
  • Nutzung
  • Websites und soziale Netzwerke
  • Ausnahmen
  • Facebook & Stock-Archive
  • Lizenzalternativen

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, das ist nicht erforderlich.
  2. Ja, wenn ich das nicht tue, darf das Werk jeder nutzen.
  3. Nur, wenn ich das Werk unterlizensieren möchte.
  4. Nur, wenn ich auch im angloamerikanischen Rechtsraum tätig bin.
  5. Nur, wenn ich das Werk in einem Fotoarchiv hochlade.
  1. Ja, für den privaten Gebrauch schon.
  2. Ja, wenn das Material cc-lizensiert ist.
  3. Ja, wenn ich vom Urheber eine Lizenz erwerbe.
  4. Ja, wenn es ausdrücklich dort steht.
  5. Nein, das ist verboten.
  1. Stockarchive sind Fotodatenbanken. Die Bedingungen für den download und die Lizenzen sind in den AGB geregelt.
  2. Stockarchive sind Fotodatenbanken, die jeder kostenfrei nutzen kann.
  3. Stockarchive sind nur für öffentliche Stellen.
  4. Stockarchive sind Sammlungen kostenfreier Bidler.
  5. Stockarchive sind nur für Facebookmitglieder zulässig.

Dozent des Vortrages Archiv - Geltungsbereich, Schutzumfang, Webauftritt & Lizenzen

RAin Susanne Gruber

RAin Susanne Gruber

Susanne Gruber studierte an der Universität Mainz und legte 1992 das 1. Staatsexamen ab. Nach ihrem Referendariat am Landgericht Wiesbaden legte sie 1995 das 2. Staatsexamen ab und ist seither in Wiesbaden als selbstständige Rechtsanwältin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht und Urheberrecht tätig. Seit 2005 ist sie auch Dozentin für Betriebsratsschulungen sowie Schulungen im Urheberrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Erstellung von Websites. Urheber- und Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken ...

... Neben deutschen können also auch unzählige nationale Gesetze betroffen sein, soweit Aktivitäten die jeweiligen Hoheitsgebiete berühren ...

... ausschließlich an die Person des Urhebers angeknüpft. Werke schutzfähig nach ...

... Sinnvoll nur im amerikanischen Recht nach Registrierung beim Register of Copyrights in Washington ...

... Monitor des Rechners stellt nur eine vorübergehende Vervielfältigung für private oder berufliche Zwecke dar, die ...

... Urheber ist gerade der Verzicht auf Urheber- und Verwertungsrechte fremd. Der Verzicht Bedarf einer ...

... gilt als deren Urheber. Hat dieser die Website im Rahmen ...

... Remixes. Ein Profil in einem sozialen Netzwerk ist öffentlich ...

... Diese Inhalte sind fast immer urheberrechtlich geschützt: Kopien zum privaten Gebrauch ...

... ACHTUNG! Bis 10 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten bedarf es der Einwilligung ...

... des Abgebildeten. Absolute Personen der Zeitgeschichte §23 I KUG wesentlich ist der Bekanntheitsgrad der ...

... Einwilligung erforderlich, Ausnahme; Abbildung in Bezug auf öffentliches Ereignis. Weitere Ausnahmen in § 23 Nr. ...

... Informationen Du bist Eigentümer aller Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest. ...

... IP-Inhalte, die Du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn Du Deine IP-Inhalte oder Dein Konto löschst, außer Deine Inhalte wurden ...

... die Fotografen ihre Bilder anbieten und Unternehmen, Agenturen oder Designer die Bilder für relativ günstige Beiträge beziehen ...

... die heruntergeladenen Fotos nur für eigene Zwecke genutzt werden. Es ist verboten, anderen Personen oder Unternehmen zu erlauben, ...

... Teil einer Homepage oder als Pinnwandupdate, erlaubt man Facebook diese Fotos zu nutzen und verstößt gegen die AGB des Fotoarchives. Dies liegt wiederum an den ...

... Achtung! Hier ist auf die Einhaltung der Lizenzbedingungen, insbesondere Angabe des Links zur Lizenz ...

... Lizenzen. Ob und welche der Rechteinhaber wählt, wird in Form von Meta-Angaben ...

... Inhalte z.B. Namensnennung des Urhebers. Bearbeitungserlaubnis. Kommerzielle Nutzung ...