Der Vortrag „Arbeiten mit Social Media, Konsequenzen und Fallbeispiele“ von RAin Susanne Gruber ist Bestandteil des Kurses „Arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Internet“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Muss man mit einer Kündigung rechnen, wenn man Kollegen in privaten Netzwerken beleidigt?
Kann das „liken“ einer negativen Behauptung über den Arbeitgeber in einem sozialen Netzwerk zu einer Kündigung führen?
Müssen Beschäftigte der Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten im Internet zustimmen?
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... den Arbeitgeber. Was steht im Arbeitsvertrag? Was hat der Mitarbeiter ...
... aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann. Es ist nicht notwendig, dass der Abgebildete tatsächlich erkannt wird. Es genügt, ...
... privaten Social Media Nutzung das Urheberrecht zu beachten. Fotografien, Grafiken, Videos, Artikel und Berichte sind grundsätzlich ...
... den Nutzungsbedingungen von Facebook, Punkt 2.1. Da man Facebook entgegen den Lizenzbestimmungen des Fotoarchives erlaubt, die Bilder zu nutzen, begeht man eine Urheberrechtsverletzung. Dies kann ...
... Fernmeldegeheimnis, Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten müssen beachtet werden. Systemprotokolle berühren das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten. Umfang, Verwendung und ...
... wenn auch Arbeitskollegen zu den Freunden zählen. Keine Beleidigungen des Arbeitgebers und von Kollegen. Keine Schmähkritik ...
... bei Facebook, AG sei Menschenschinder, Ausbeuter und ...
... Die Ausführungen seien Beleidigungen gg. den AG, damit ist das Ausbildungsverhältnis ...
... die ihn zu Unrecht anschwärzten und bezeichnet sie auf Facebook als ...
... Kollegen nicht namentlich benannt. Handlung im Affekt, wg. vorangegangener Denunzierung. ...
... Ehemann schreibt auf Facebook „habe mein Sparkassenschwein auf die Namen der ...
... habe nicht nachweisen können, dass die Mitarbeiterin das „like“ selbst ...
... und trägt dem BR folgendes Anliegen vor: Beschwerden von Abteilungsleitern und ...
... Daten nach § 87 I Nr. 6 BtrVG. Einstweilige ...