Andere Verfahrensbeteiligte in der Rolle des Zeugen von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Andere Verfahrensbeteiligte in der Rolle des Zeugen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Verfahrensbeteiligte im Strafverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Andere Verfahrensbeteiligte als Zeugen
  • Der Verteidiger als Zeuge
  • Der Staatsanwalt als Zeuge
  • Richter und Mitbeschuldigter als Zeuge
  • Der Nebenkläger als Zeuge
  • Abschlussfall: Fashion Victims
  • Falllösung: Fashion Victims

Quiz zum Vortrag

  1. Der Staatsanwalt kann als Zeuge aussagen.
  2. Der Verteidiger kann grds. als Zeuge aussagen.
  3. Eine Richter kann in der selben Sache als Zeuge aussagen und Richter sein.
  4. Der Nebenkläger kann grds. als Zeuge aussagen.
  5. Ein Mitbeschuldigter darf nie als Zeuge vernommen werden.
  1. Während seiner Abwesenheit ist ein anderer Staatsanwalt hinzuzuziehen.
  2. Der Staatsanwalt darf im Plädoyer seine eigene Aussage nicht werten.
  3. Der Staatsanwalt ist zu vereidigen.
  4. Die Aussage des Staatsanwaltes hat im Rahmen der Gewichtung der Aussagen ein höheres Gewicht als die Aussagen anderer Zeugen.

Dozent des Vortrages Andere Verfahrensbeteiligte in der Rolle des Zeugen

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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