Der Vortrag „Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Vertragsarten im Überblick: Pacht, Leasing und Dienstvertrag“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was sind Benachteiligungsgründe nach dem AGG?
Worauf findet das AGG keine unmittelbare Anwendung?
In welchen Bereichen ist das AGG zu beachten?
Wen umfasst der persönliche Anwendungsbereich des AGG?
Wo ist das Benachteiligungsverbot für Arbeitsverhältnisse geregelt?
Was kann eine gegen das AGG verstoßende Handlung sein?
Arbeitgeber A zahlt allen unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern einen freiwilligen Jahresbonus wegen außerordentlich guter Umsätze, den befristet beschäftigten Arbeitnehmern jedoch nicht. Dies begründet er damit, dass die befristet beschäftigten Arbeitnehmer den Betrieb ohnehin bald wieder verlassen und daher an Umsätzen und der Entwicklung des Betriebs „nicht interessiert“ seien. Die befristet beschäftigten Arbeitnehmer sind aber mehrheitlich Frauen, während die unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer fast allesamt Männer sind. Welche Form der Benachteiligung liegt hier vor?
Welche der folgenden Aussagen sind richtig?
Wodurch können Benachteiligungen nach dem AGG gerechtfertigt werden?
Welche Ansprüche und Rechte erwachsen dem Arbeitnehmer aus einer ungerechtfertigten Benachteiligung?
Wofür gilt das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nicht?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |