Schuld: Die verschiedenen Formen der sogenannten „Actio libera in causa" von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Schuld: Die verschiedenen Formen der sogenannten „Actio libera in causa"“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Das vollendete Begehungsdelikt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die verschiedenen Formen der sogenannten „Actio libera in causa"
  • Das Simultanitätsprinzip
  • Problem der “Actio libera in causa”
  • § 25 StGB Täterschaft
  • Das Ausdehnungsmodell
  • Die fahrlässige Actio libera in causa
  • Actio libera in causa bei verminderter Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB?
  • Omission libera in causa
  • Fallbeispiel: Die Leiden des jungen W
  • Falllösung: Die Leiden des jungen W

Quiz zum Vortrag

  1. Die Actio libera in causa ist eine Rechtsfigur, die schuldlose Tatbegehung nach vorsätzlicher oder fahrlässiger Herbeiführung dieses Zustandes beschreibt.
  2. Die Actio libera in causa ist eine andere Bezeichnung für die Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB.
  3. Die Actio libera in causa beschreibt das Ausbleiben der schuldhaften Tatbegehung nach vorsätzlichen oder fahrlässigen Herbeiführen des Zustands der Schuldunfähigkeit.
  4. Das strafrechtliche Unrecht kann nicht mehr verwirklicht werden.
  1. Der Vorsatz muss sich auf die Tat und das Herbeiführen des Rauschzustandes beziehen.
  2. Der Vorsatz muss sich auf die Schuld beziehen.
  3. Der Vorsatz wird doppelt gewertet.
  4. Der Vorsatz wird ausnahmsweise in der Schuld geprüft.
  1. das Ausnahmemodell
  2. das Ausdehnungsmodell
  3. das Tatbestandsmodell
  4. das Unvereinbarkeitsmodell
  1. vorsätzliche Actio libera in causa
  2. fahrlässige Actio libera in causa
  3. Actio libera in causa durch vorsätzliches Unterlassen
  4. tatbestandslose Actio libera in causa
  5. unbegründete Actio libera in causa
  1. § 25 I Var. 2 StGB legt fest, dass mittelbarer Täter nur sein kann, wer einen anderen zum Werkzeug macht. Es wird daher für den Täter, der sich selbst zum Werkzeug macht, eine unzulässige Analogie gebildet.
  2. Das Modell der mittelbaren Täterschaft berücksichtigt den Vorsatz des Täters bezüglich der eigentlichen Tathandlung nicht, was zu dazu führt, dass § 16 StGB, und damit Art. 103 II GG verletzt wird.
  3. Mit dem Modell der mittelbaren Täterschaft wird über das kriminalpolitische Strafbedürfnis hinausschießend § 323a StGB gegenstandslos.
  4. Der klare Wortlautfordert ein Handeln durch einen anderen. Die Vorschrift passt konzeptionell nicht auf die A.l.i.c.

Dozent des Vortrages Schuld: Die verschiedenen Formen der sogenannten „Actio libera in causa"

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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