Abgabenordnung Teil VI von Dr. Thomas Eisgruber

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Über den Vortrag

Feststellungsbescheide

Dozent des Vortrages Abgabenordnung Teil VI

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, bereitet seit 20 Jahren Rechtsreferendare auf die steuerrechtliche Klausur des 2. Staatsexamens vor.

Neben Vorträgen auf allen bedeutenden steuerrechtlichen Tagungen in Deutschland beteiligt er sich auch durch Aufsätze wissenschaftlich an der aktuellen steuerrechtlichen Diskussion.

Er kommentiert im Kirchhof Kompaktkommentar zum EStG und die verdeckte Gewinnausschüttung im Großkommentar Herrmann/Heuer/Raupach.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... zu überprüfen mit EINSPRUCH angreifbar Feststellungsbescheide § 157: Form und Inhalt der Steuerbescheide ...

  • ... Verlust-vortrag ist gesondert fest-zustellen. ... EStG § 180: Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (1) Gesondert festgestellt werden insbesondere: ... 2. a) b) ... in anderen als den in Buchstabe a genannten Fällen die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für die ...

  • ... gesonderten Feststellung (1) Feststellungsbescheide sind, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar sind, für andere ...

  • ... nicht rügbar §351 Abs. 2 AO § 3 51: Bindungswirkung anderer Verwaltungsakte ...

  • ... Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und angeben, wer die Steuer schuldet ...

  • ... richtet sich gegen den Steuerpflichtigen, dem der Gegenstand der Feststellung bei der Besteuerung zuzurechnen ist. Die gesonderte Feststellung wird ...

  • ... in Empfang zu nehmen, ... Bei der Bekanntgabe an den Empfangsbevollmächtigten ist darauf hinzuweisen, dass die Bekanntgabe mit Wirkung für und ...

  • ... benannt Satz 1 Ende durch Widerruf vom Finanzamt vorgeschlagen nach Fristablauf Satz 3, 4 Ende durch Kenntnis ...

  • ... Durchführung der Besteuerung sinngemäß. ... § 181: Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, ... (5) Eine gesonderte Feststellung kann auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist insoweit er folgen, als die ...

  • ... AO nicht, wenn noch ESt möglich Verjährung FestB Fb: 2004 Fd: ...

  • ... § 10d Feststellung 01 Verlustvortrag Probleme: Verjährung der Erstfeststellung, Wirkung der Bestandskraft des Steuerbescheids § 10d: Verlustabzug (4) ... 6 Die Feststellungsfrist endet nicht, bevor die ...

  • ... wenn im Bescheid keine nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte berücksichtigt wurden.“ § 10d Abs. 4 EStG „... 4 Feststellungsbescheide sind zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit sich die nach Satz 2 zu berücksichtigenden Beträge ändern und deshalb der ...

  • ... Verlustvortrags in die Besteuerungsgrundlagen so zu berücksichtigen, wie sie den Steuerfestsetzungen des Veranlagungszeitraums, auf dessen Schluss der verbleibende Verlustvortrag festgestellt wird, und des Veranlagungszeitraums, in dem ein Verlustvortrag vorgenommen werden kann, zu Grunde gelegt worden sind; § 171 Absatz 10, § 175 Absatz ...

  • ... Nummer 1 und § 351 Absatz 2 der Abgabenordnung sowie § 42 der Finanzgerichtsordnung gelten entsprechend. 5Die Besteuerungsgrundlagen dürfen bei der Feststellung nur insoweit abweichend von Satz 4 berücksichtigt werden, wie die Aufhebung, Änderung oder Berichtigung der Steuerbescheide ausschließlich mangels Auswirkung auf die Höhe der festzusetzenden Steuer unterbleibt. JStG 2010 § 182 Abs. 1 § 10d Abs. 4 EStG „... 4Feststellungsbescheide sind zu erlassen, aufzuheben ...

  • ... wenn solche nicht vorhanden sind, der Einspruchsbevollmächtigte im Sinne des Absatzes 2; 2.wenn Personen nach Nummer 1 nicht vorhanden sind, jeder Gesellschafter, Gemeinschafter oder Mitberechtigte, gegen den der Feststellungsbescheid ergangen ist oder zu ergehen hätte; 3. auch wenn Personen nach Nummer 1 ...

  • ... bei der Behörde anzubringen, deren Verwaltungsakt angefochten wird ... 2 Ein Einspruch, der sich gegen die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ...