Abgabenordnung Teil IV von Dr. Thomas Eisgruber

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Über den Vortrag

Das Entstehen und Erlöschen von Steueransprüchen

Dozent des Vortrages Abgabenordnung Teil IV

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber

Dr. Thomas Eisgruber, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, bereitet seit 20 Jahren Rechtsreferendare auf die steuerrechtliche Klausur des 2. Staatsexamens vor.

Neben Vorträgen auf allen bedeutenden steuerrechtlichen Tagungen in Deutschland beteiligt er sich auch durch Aufsätze wissenschaftlich an der aktuellen steuerrechtlichen Diskussion.

Er kommentiert im Kirchhof Kompaktkommentar zum EStG und die verdeckte Gewinnausschüttung im Großkommentar Herrmann/Heuer/Raupach.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Verweis in das Einzelsteuergesetz zB: § 36 Abs. 1 EStG § 36!Entstehung und Tilgung der ...

  • ... (2) Die Abtretung wird jedoch erst wirksam, wenn sie der ...

  • ... Gläubiger in der nach Absatz 3 vorgeschriebenen Form der ...

  • ... Die Abtretung wird jedoch erst wirksam, wenn sie der Gläubiger in der ...

  • ... dem Steuerschuldverhältnis ... (2) Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt ...

  • ... der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Verweis in das Einzelsteuergesetzhier: in die AO! (Steuerschuldverhältnis) § 37: Ansprüche ...

  • ... ist Rechtsgrund => erst mit neuem Bescheid Anspruch unmittelbar aus Gesetz => Erstattung auch ...

  • ... Erlass §§ 163, 227; Verjährung §§ 169 - 171, §§ 228 - 231 § 224 Abs. 2 Wann gilt als gezahlt? Bargeld Nr. 1 ...

  • ... 226), Erlass (§§ 163, 227), Verjährung (§§ 169 bis 171, §§!228 bis 232), ferner durch Eintritt der Bedingung bei auslösend bedingten Ansprüchen ...

  • ... Bedingung bei auslösend bedingten Ansprüchen. Zahlung §§ 224, 224a, 225; Aufrechnung § 226; Erlass §§ 163, 227; Verjährung §§ 169 ...

  • ... ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. ... Bedeutung: nach Ablauf keine ...

  • ... Festsetzungsfrist nach Absatz 1 später beginnt, ... Fristbeginn:= Regelfall für ESt / USt § 25: Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht ... (3) 1 Der Steuerpflichtige hat für den abgelaufenen Veranlagungszeitraum eine Einkommensteuer ...

  • ... nicht bevor über Anträge (Abs. 3) oder Rechtsbehelfe/Klagen (Abs. 3a) entscheiden ist; Abs. 4 Außenprüfung: spätestens 4 Jahre nach der Schlussbesprechung: Abs. 5 Steuerfahndung: (wenn vor Verjährung begonnen) Nicht bevor Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind ...

  • ... verlassen hat ... Zugang nach Verjährung möglich! aber nur, wenn der Bescheid rechtmäßig zugeht, der vor Verjährung versandt wurde •Abs. 2 offenbare Unrichtigkeit (§ 129): Nicht vor Ablauf 1 Jahr nach Bekanntgabe •Abs. 3, 3a nicht bevor über Anträge (Abs. 3) oder Rechtsbehelfe/Klagen (Abs. 3a) entscheiden ist ...

  • ... aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. ... Bedeutung: Fristdauer: fünf Jahre § 228 Satz 2 Fristbeginn: Ablauf des Kj. der erstmaligen Fälligkeit § ...

  • ... durch Zahlungsaufschub, durch Stundung, durch Aussetzung der Vollziehung, durch Aussetzung der Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung, durch Sicherheitsleistung, durch Vollstreckungsaufschub, durch eine Vollstreckungsmaßnahme ...

  • ... Finanzamt nach Änderung der Anrechnungsverfügung und einem entsprechenden Abrechnungsbescheid die Steuer nachfordern? A hatte seine (tatsächlich erzielten) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Lohneinkünfte erklärt und ...

  • ... Abs. 1 AO verweist auf das Einzelsteuergesetz§ 36 Abs. 4 EStG ...

  • ... des einzelnen Falls unbillig wäre. ... Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ... wenn ...

  • ... unbillig“- sachliche oder - persönliche Unbilligkeits- gründe ...

  • ... Notlage nicht selbst verschuldet •wirtschaftliche Belastung durch die Steuer nicht bei Steuern, die für ...