Der Vortrag „Vorläufiger Rechtsschutz: Die Fälle des § 80 II S. 1 VwGO“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Verwaltungsrecht: Allgemeiner Teil (AT)“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes in einem Vorverfahren gem. § 68 I VwGO nachzuprüfen. Wann bedarf es eines Vorverfahrens?
Woraus ergibt sich die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen?
Wie wird die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage auch genannt?
Was sind "Abgaben" i.S.d. § 80 II 1 Nr.1 VwGO?
Welche der folgenden Aussagen sind korrekt?
Welche der folgenden Antworten ist nicht korrekt?
Was fällt unter § 80 II 1 Nr. 2 VwGO?
Was regelt § 212a BauGB?
Was stellt § 80 II 1 Nr.3, 2.Alt. VwGO dar?
Welche der folgenden Normen enthält eine Subsidiaritätsklausel?
Was sind Fälle des § 80 II 1 Nr. 3 VwGO?
Was trifft auf die §§ 80 II 1 Nr. 1-3,80 II 2 VwGO zu?
Möchte der Antragsteller erreichen, dass in den Fällen der §§ 80 II 1 Nr.1-3, 80 II 2 VwGO sein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, muss er einen....
Was muss die Verwaltung im Rahmen des § 80 II 1 Nr. 4 VwGO darlegen?
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Es macht mir Spass mit Herrn Falla zu lernen. Danke!