Die Beiladung (§ 65 VwGO) von RA Kai Renken

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Beiladung (§ 65 VwGO)“ von RA Kai Renken ist Bestandteil des Kurses „Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsprozessrechts“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Beiladung
  • Arten der Beiladung
  • Rechtswirkung der Beiladung
  • Prüfung der Beiladung
  • Pretty Pink – Fallbeispiel
  • Pretty Pink – Lösung

Quiz zum Vortrag

  1. Es empfiehlt sich die Prüfung in einem extra Prüfungspunkt nach den Sachentscheidungsvoraussetzungen und vor der Begründetheitsprüfung.
  2. Es empfiehlt sich die Prüfung in einem extra Prüfungspunkt nach der Begründetheitsprüfung.
  3. Es empfiehlt sich die Prüfung unter dem Prüfungspunkt "Statthaftigkeit der Klage" innerhalb der Sachentscheidungsvoraussetzungen.
  4. Es empfiehlt sich die Prüfung unter dem Prüfungspunkt "Beteiligtenfähigkeit" innerhalb der Sachentscheidungsvoraussetzungen.
  1. Der Beigeladene ist Teilnehmer eines fremden Rechtsstreits.
  2. Der Beigeladene kann innerhalb der Anträge eines Beteiligten selbständig Angriffs- und Verteidigungsmittel geltend machen und alle Verfahrenshandlungen wirksam vornehmen.
  3. Der Beigeladene ist Hauptbeteiligter im Prozess.
  4. Im Fall einer wirksamen Beiladung erstreckt sich das Urteil auch für und gegen den Beigeladenen.
  1. Die einfache Beiladung.
  2. Die notwendige Beiladung
  3. Die eventuelle Beiladung.
  4. Die kumulative Beiladung.
  1. Gegen ein die Beiladung aussprechenden Beschluss steht kein Rechtsmittel zur Verfügung, da dieser unanfechtbar ist.
  2. Gegen ein die Beiladung aussprechenden Beschluss steht die Beschwerde (§ 146 VwGO) offen.
  3. Gegen ein die Beiladung aussprechenden Beschluss steht die Berufung (§ 124 VwGO) offen.
  4. Gegen ein die Beiladung aussprechenden Beschluss steht die Revision (§ 132 VwGO) offen.

Dozent des Vortrages Die Beiladung (§ 65 VwGO)

RA Kai Renken

RA Kai Renken

Kai Renken zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten im Raum Berlin aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin war er unter anderem als Prüfer beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg für Öffentliches Recht tätig und arbeitete als Leiter von Klausurenkursen und als Repetitor für Öffentliches Recht in Berlin. Seit 2015 ist Kai Renken selbst assoziierter Partner im Berliner Büro von SNP Schlawien Rechtsanwälte. Des Weiteren ist er Dozent bei der Akademie Kraatz.

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