Der Vortrag „Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mietvertrag“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Bei einem Vertragspartnerwechsel ...
§ 566 - Kauf bricht nicht Miete bildet für die Wohnraummiete eine Ausnahme von dem Grundsatz der Gläubigermiteinbeziehung bei der Vertragsübernahme, weil ...
Bei Übernahme eines Mietvertrages wird der Dritte ...
Die Haftung des Veräußerers als Bürge tritt nur ein, wenn ...
Für den Fall, dass veräußernder Eigentümer der Wohnung und Vermieter außeinanderfallen ...
Die Haftung des Veräußerers als Bürge für eine vertragliche Pflichtverletzung des Erwerbers endet ...
Die haftungsbefreiende Mitteilung des Vermieters über die Veräußerung ...
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