ZPO Ref: § 5 – Verteidigung von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

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Über den Vortrag

Der Vortrag „ZPO Ref: § 5 – Verteidigung“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Grundbegriffe Zivilprozessrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • § 5: Verteidigung
  • 1. Tatsachenvortrag im Prozess
  • 2. Möglichkeiten des Beklagten
  • 3. Einzelfragen - a) Bestreiten
  • b) Nichtbestreiten - Geständnis - Anerkenntnis
  • c) Gegenrechte:Einwendungen und Einreden

Quiz zum Vortrag

  1. Die Tatsache gilt als zugestanden.
  2. Die Tatsache darf dem Urteil nicht zugrunde gelegt werden.
  3. Die Tatsache gilt als bestritten.
  4. Über diese Tatsache muss Beweis erhoben werden.
  1. Der Vortrag einer Partei ist ausreichend substantiiert, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einer Rechtsnorm geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen.
  2. Je detaillierter der Vortrag des Behauptenden, umso detaillierter muss auch das Bestreiten ausfallen.
  3. Ihre Grenzen findet die Substantiierungslast in der Darlegungslast.
  4. Ein unsubstantiiertes Vorbringen des Klägers hat letztlich die Unzulässigkeit der Klage zur Folge.
  1. Regelmäßig führt dies zum Nichtvorliegen der Tatsache ("Negativfiktion").
  2. Ausnahmsweise führt dies zum Vorliegen der Tatsache auf Grund gesetzlicher Regelung ("Positivfunktion").
  3. Ausnahmsweise führt dies zum Vorliegen der Tatsache auf Grund richterlicher Rechtsfortbildung ("Positivfunktion").
  4. Dies geht regelmäßig zu Lasten des Klägers.
  5. Dies geht regelmäßig zu Lasten des Beklagten.
  1. Ein sog. qualifiziertes Bestreiten
  2. Ein sog. schlichtes Bestreiten bzw. Klageleugnen
  3. Ein sog. Bestreiten mit Nichtwissen
  4. Ein sog. vorweggenommenes Bestreiten
  5. Ein sog. pauschales Bestreiten
  1. Alle Antworten treffen zu.
  2. Den Anspruch anerkennen oder einen Vergleich abschließen
  3. Den Rechtsstreit für erledigt erklären
  4. Ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen lassen
  5. Die Verteidigungsmittel verspätet vorbringen und eventuell gesetzliche Fiktionswirkungen provozieren
  1. Der Klageerwiderung hat im schriftlichen Vorverfahren auf Anforderung des Gerichts binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft voranzugehen.
  2. Die Verteidugungsanzeige besteht lediglich aus einer Floskel.
  3. Ein beabsichtigtes Anerkenntnis sollte möglichst bereits mit der Anzeige zur Verteidigungsbereitschaft abgegeben werden, um die Kostenprivilegierung des § 93 ZPO nicht zu gefährden.
  4. Der Antrag des Beklagten beinhaltet die Klageabweisung sowie Ausführungen zu Kosten und vorläufiger Vollstreckbarkeit.

Dozent des Vortrages ZPO Ref: § 5 – Verteidigung

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim

Dr. Rainer Oberheim, Vorsitzender Richter des 3. Senats am OLG Frankfurt, ist als ehemaliges Mitglied des Prüfungsamtes und Mitherausgeber der JA, bestens mit den Examensanforderungen vertraut. Er ist Verfasser eines ZPO Lehrbuches, das von den meisten Referendaren begeistert studiert und von vielen AG Leitern empfohlen wird.

Dr. Oberheim hat hervorragende Vermittlungserfolge im Zivilprozessrecht durch seine strukturelle Darstellung in den drei Schritten: Grund- Aufbau- und Vertiefungsprogramm.


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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... Verteidigung (Einwendung Einrede) Anerkenntnis Verspätung Geständnis Säumnis Gestaltungsrecht Gegenbeweis Verfahrensrüge Bestreiten Erledigung Nichtbestreiten ...

... sonstigen Gründen kennt - weil sie Gegenstand eigener Handlung oder Wahrnehmung war - die sie für unwahr hält (= Konkrete Anhaltspunkte für Unwahrheit) - die sie für möglich hält - die sie für wahr hält (= Keinerlei Anhaltspunkte für Unwahrheit) Bestreiten einer Tatsache, von der Partei weiß, dass ...

... Bestreiten Erledigung Nicht- bestreiten Tatsachen Rechtsansichten Beweise Erklärung zum Vortrag des Klägers Geltendmachung von Gegenrechten Materielle Prozessuale bei aussichtsloser Prozesssituation Fiktion Beweiseinrede Vergleich Gegenansicht passiv ...

... Prozessuale bei aussichtsloser Prozesssituation Fiktion Beweiseinrede Vergleich Gegenansicht passiv aktiv bei aussichtsreicher Prozesssituation Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 5.10 Gegenrechte Verteidigung (Einwendung ...

... Notwendigkeit, sämtliche Voraussetzungen einer Rechtsnorm vorzutragen, aus der eine ...

... Klage abzuweisen. Begründung: Die Behauptung des Klägers, er sein vom Beklagte mit der Neudeckung seines Dachs beauftragt worden, trifft nicht zu. Die Arbeiten des Klägers sind mangelhaft; es regnet an mindestens vier Stellen durch das neue Dach. Beweis: Sachverständigengutachten Den mit der Klage geltend gemachten Werklohn hat ...

... beweis Verfahrensrüge Bestreiten Erledigung Nichtbestreiten Tatsachen Rechtsansichten Beweise Erklärung zum Vortrag des Klägers Geltendmachung von Gegenrechten Materielle Prozessuale bei aussichtsloser Prozesssituation Fiktion Beweis- einrede ...

... Vergleich Gegenansicht passiv aktiv bei aussichtsreicher Prozesssituation Dr. Oberheim Zivilprozessrecht 5.0 Gegenrechte Verteidigung (Einwendung Einrede) Gestaltungsrecht Einrede Gestaltungsrecht Einwendung vernichtend hindernd vorübergehend dauernd Klageabweisung endgültig ...

... Reihe verschiedener Möglichkeiten, auf die Klage zu reagieren. Hier sollen zunächst nur die Verteidigung mit Tatsachen und Gegenrechten behandelt werden, die übrigen ...

... Darüber hinaus kann der Beklagte neue, ihm günstige Tatsachen (solche, die Gegenrechte ausfüllen) vortragen. Danach ist es am Kläger, sich zu dem neuen Tatsachenvortrag des Beklagten einzulassen. ...

... Tatsachen, Rechtsansichten, Beweise, Erklärung zum Vortrag des Klägers, Geltendmachung von Gegenrechten, materielle Prozessuale bei aussichtsloser Prozesssituation, Fiktion, Beweiseinrede, Vergleich, Gegenansicht passiv, aktiv bei aussichtsreicher Prozesssituation. Nachträgliches Bestreiten, vorweggenommenes Bestreiten, qualifiziertes Bestreiten, schlichtes Bestreiten, substanziiertes Bestreiten, pauschales Bestreiten, sekundäre Darlegungslast, Bestreiten von Negativtatsachen - weil sie sie aus sonstigen Gründen kennt ...

... Erklärung zum Vortrag des Klägers, Geltendmachung von Gegenrechten, materielle Prozessuale bei aussichtsloser Prozesssituation, Fiktion, Beweiseinrede, Vergleich, Gegenansicht passiv, aktiv bei aussichtsreicher Prozesssituation. ...

... oder Einreden oder Gestaltungsrechte. Genauso wichtig wie diese Unterteilung ist praktisch die Frage nach den Wirkungen, die in einer vollständigen oder nur teilweisen Klageabweisung liegen können. 4. Nicht vorgetragene Tatsachen können für die ...

... melde ich mich für den Beklagten. Dieser wird sich gegen die Klage verteidigen. Zudem wird beantragt, die Klage abzuweisen. Begründung: Die Behauptung des Klägers, er sein vom Beklagten mit der Neudeckung seines Dachs beauftragt worden, trifft nicht zu. Die Arbeiten des Klägers sind mangelhaft; es regnet an mindestens vier Stellen durch das neue Dach. Beweis: Sachverständigengutachten ...

... Frage gehört eigentlich zu § 6, die an sich vorgesehene Antwort lautet: "Nein, da die unverzügliche Terminierung zu den nicht zur Disposition der Parteien stehenden Pflichten des Gerichts gehört (§ 216 ZPO). Lehrbuch § 6, Rn. 6, 20". Ich hoffe, das genügt Ihnen. Viele Grüße R. Oberheim. Derya I. am ...

... oder § 826 BGB), für die die Präklusionswirkung des § 767 II ZPO beschränkt werden kann. Mit freundlichen Grüßen R. Oberheim. Sven S. am 31.01.2012, 19:47 Uhr: Videoposition: 00:11:30 zum Vortrag Archiv - LE 6: § 5 Verteidigung. Sehr geehrter Dr. Herr Oberheim, folgende Frage: Falls der Beklagte den Anspruch anerkennt und gleichzeitig den Kläger klaglos stellt, also die Forderung sofort zahlt, muss dann der Kläger seinerseits den Rechtstreit für erledigt erklären (wegen Erfüllung) um einer Klageabweisung zu entgehen, da der Anspruch ja erfüllt (erledigt) ist. Andererseits dürfte das Gericht aufgrund des Anerkenntnisses die Forderung in ...

... mir sicher die Lösung ist ganz einfach, es will mir aber nicht so richtig ...