Notwehrexzess und Rechtfertigende Notstände von RA Wolfgang Bohnen

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Notwehrexzess und Rechtfertigende Notstände“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen BMR Live-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Notwehrexzess, § 33
  • Rechtfertigende Notstände
  • - Strukturen
  • - § 228 BGB
  • - § 904 BGB
  • - § 34
  • - Notstandslage
  • - Subj. Rechtfertigungselement

Quiz zum Vortrag

  1. Ja, aber man muss zunächst ausweichen, sich dann auf Schutzwehrmaßnahmen beschränken und darf dann erst in die Trutzwehr übergehen.
  2. Ja. § 32 StGB ist uneingeschränkt anwendbar.
  3. Nein. Die Situation ist vergleichbar mit einer Notwehrprovokation.
  4. Nein, weil man die Situation selbst verursacht hat und somit hätte wissen müssen, was passieren wird.
  1. Innerhalb einer Notwehrlage überschreitet der Täter die Erforderlichkeit oder das Gebotensein der Verteidigungshandlung.
  2. Der Täter nimmt irrig eine Notwehrlage an und überschreitet zudem noch die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung.
  3. Die Notwehrlage besteht noch nicht oder nicht mehr und der Täter überschreitet die Erforderlichkeit.
  4. Es bestand nie eine Notwehrlage.
  1. Sachen
  2. Leib
  3. Leben
  4. Ehre
  1. Alle Rechtsgüter, außer dem menschlichen Leben
  2. Alle Rechtsgüter
  3. Alle Rechtsgüter, sogar das menschliche Leben als ulitma ratio
  4. Nur die in § 34 StGB benannten Rechtsgüter
  1. Wenn die sog. Notwehrlage nicht mehr besteht
  2. Wenn die sog. Notwehrlage noch nicht besteht
  3. Wenn die sog. Notwehrlage nie bestand
  4. Wenn die sog. Notwehrlage nur für einen Dritten bestand
  1. Der intensive Notwehrexzess
  2. Der extensive Notwehrexzess
  3. Der intensive und der extensive Notwehrexzess
  4. Der Putativnotwehrexzess
  1. Nein, die Gegenwärtigkeit in § 34 StGB ist weiter als die in § 32 StGB.
  2. Ja, da gleiche Begriffe auch gleich ausgelegt werden müssen.
  3. Ja, zwischen Angriff und Gefahr besteht kein unterschied.
  4. Nein, die Gegenwärtigkeit in § 32 StGB ist weiter als die in § 34 StGB.
  1. Die gegenwärtige Gefahr
  2. Die Dauergefahr
  3. Die Anscheinsgefahr
  4. Die erhebliche Gefahr
  1. Gefahrtragungspflichten
  2. Vorwerfbare Notstandssituation
  3. Unantastbare Freiheitsrechte
  4. Überwiegendes Interesse der Allgemeinheit oder des Staates
  5. Erschöpfter Rechtsweg und dadurch drohende Konsequenzen
  1. Aggressiver Notstand und defensiver Notstand
  2. Nur der aggressive Notstand
  3. Nur der defensive Notstand
  4. Keiner der genannten Notstände

Dozent des Vortrages Notwehrexzess und Rechtfertigende Notstände

RA Wolfgang Bohnen

RA Wolfgang Bohnen

Der Rechtsanwalt Wolfgang Bohnen ist seit mehr als 25 Jahren als Strafverteidiger und Dozent im Straf- und Strafprozessrecht tätig.
Seine Repetitorien zeichnen sich aus durch seine lebendige, strukturierte und nachhaltige Vermittlung der Lerninhalte im Straf- und Strafprozessrecht.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

  • ... Intensiver Notwehrexzess = Innerhalb einer Notwehr wird aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Notwehr überschritten ...

  • ... Rechtsgut Handeln zur Gefahrenabwehr § 904 = Sache § 228 ...

  • ... BGB, defensiv Notstand Abwägungsformel: Schaden nicht außer Verhältnis zur ...

  • ... Gebäude, Erpressung, Hang zur Misshandlung durch Ehemann Gegenwärtigkeit der Dauergefahr = so dringend, dass sie nur durch ...

  • ... (2) Frage des „WIE“ Notstandshandlung = 1. ...

  • ... Umfang der Beeinträchtigung Rang- Wertverhältnis der RG (auch Vergleich d. Rechtsfolgen) 3. Angemessenheitsklausel ...

  • ... Frage des „WIE“ Notstandshandlung Sonntagsfahrer-Fall Zeugenfall (3) Frage ...