Handelsrecht 1: Grundlagen von Prof. Dr. John Montag

Über den Vortrag

Der Vortrag „Handelsrecht 1: Grundlagen“ von Prof. Dr. John Montag ist Bestandteil des Kurses „1. Staatsexamen BMR Live-Rep“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • 1. Handelsrecht: Sonderrecht der Kaufleute
  • 1.1 Kaufmann: geschäftserfahren
  • 1.2 Eilbedürftige Geschäfte
  • 2. Der Kaufmann: Handelsgewerbe
  • 2.1 Tätigkeit, selbständig, auf Dauer und Gewinn gerichtet
  • 2.2 Keine freien Berufe oder Urproduktion
  • 2.3 Training: Gewerbe

Quiz zum Vortrag

  1. weil der Kaufmann geschäftserfahren ist.
  2. weil der Kaufmann weniger des Schutzes bedarf.
  3. weil die Rechtsgeschäfte eilbedürftig sind.
  4. weil der Kaufmann gegenüber Dritten tätig wird.
  1. Sie muss selbständig ausgeübt werden.
  2. Sie muss auf Dauer angelegt sein.
  3. Sie muss gewinnorientiert sein.
  4. Sie muss nach außen gerichtet, organisiert und erlaubt sein.
  5. Sie muss auf Urproduktion gerichtet oder freiberuflich sein.
  1. seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 I 2 HGB).
  2. volljährig ist.
  3. wirtschaftlich unabhängig ist.
  4. anderen Weisungen erteilen kann.
  1. Sie setzen eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung voraus.
  2. Sie haben die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.
  3. Sie setzen einen Studienabschluss voraus.
  4. Sie setzen ein Mindestjahreseinkommen voraus.
  1. Der Eisverkäufer, der nur in den Sommermonaten tätig ist.
  2. Der minderjährige M, der auf dem Flohmarkt seine gebrauchten Spielzeuge verkauft.
  3. Die selbstständig tätige Hebamme.
  4. Der Forstwirt, der Setzlinge kauf und Nutzholz verkauft.

Dozent des Vortrages Handelsrecht 1: Grundlagen

Prof. Dr. John Montag

Prof. Dr. John Montag

Rechtsanwalt Prof. Dr. John Montag, Berufsrepetitor, Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, Dozent für Zivilrecht und Autor zahlreicher Lernprogramme für Wirtschaftsjuristen und Verfasser des Lernbuch Zivilrecht. Prof. Dr. Montag versteht es wie kein Zweiter, das Zivilrecht lernbar darzustellen.

Versprochen, Zivilrecht wird Sie begeistern.


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