Patient*innenverfügungen, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügungen

Der Begriff Patient*innenverfügung (PV) bezieht auf die schriftliche Dokumentation über den Wunsch der medizinischen Behandlungen (oder Unterlassung von Maßnahmen) im Falle der Handlungsunfähigkeit, während Betreuungsverfügungen Ersatz-Entscheidungsträger*innen benennen für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbst medizinische Entscheidungen zu treffen. Eine Vollmacht ist ein unterzeichnetes Rechtsdokument, das eine andere Person autorisiert, medizinische Entscheidungen im Namen der Patient*innen zu treffen. Alle drei Rechtsvorschriften sind wichtige Mittel zur Entscheidungsfindung über medizinische Maßnahmen im Falle einer Handlungsunfähigkeit von Patient*innen. Wichtige Bestandteile von Patient*innenvefügungen sind Anordnungen zu Nicht-Wiederbelebens- und Nicht-Intubationsanordnungen.  

Aktualisiert: 29.06.2023

Redaktionelle Verantwortung: Stanley Oiseth, Lindsay Jones, Evelin Maza

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Überblick

Definition

Der Begriff Patient*innenverfügung (PV) bezieht auf die schriftliche Dokumentation über den Wunsch der medizinischen Behandlungen (oder Unterlassung von Maßnahmen) im Falle der Handlungsunfähigkeit.

Betreuungsverfügungen sind die Willensäußerungen von Personen zur Benennung von Ersatz-Entscheidungsträger*innen für den Fall, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbst medizinische Entscheidungen zu treffen.

Eine Vollmacht ist ein unterzeichnetes Rechtsdokument, das eine andere Person autorisiert, medizinische Entscheidungen im Namen der Patient*innen zu treffen.

  • Grundprinzip: Autonomie (Selbstbestimmung)
  • Studien haben gezeigt, dass die Verwendung von Patient*innenverfügungen die Inanspruchnahme lebenserhaltender Behandlungen verringert und die Inanspruchnahme von Hospiz- und Palliativdiensten erhöht.

Rechtliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für die Patient*innenverfügung ist in Paragraph (§) 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt:

  • Einwilligungsfähigkeit ist rechtlich definiert als die Fähigkeit der zu behandelnden Person, Wesen, Bedeutung und Tragweite der Behandlung in Grundzügen zu verstehen.
  • Von volljähriger Person verfasst
  • Jederzeit formlos widerrufbar
  • Eine Patient*innenverfügung ist allerdings nur dann bindend, wenn die in der Verfügung festgelegten Wünsche und Vorstellungen der zu Behandelnden der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen (§ 1901a Absatz 1 Satz 1 BGB).

Wann eine Patient*innenverfügung eingeholt werden sollte

  • Die beste Zeit ist oft während eines ambulanten Routinebesuchs:
    • Zeit für Überlegungen außerhalb einer Drucksituation
  • Gespräch über Patient*innenverfügungen so früh wie möglich (Patient*innen gesund und kompetent)
  • Einholung und Aktualisierung der Patient*innenverfügungen:
  • Die Wünsche nach lebenserhaltenden Behandlungen sind nicht immer konstant und können sich im Verlauf ändern. Daher sollten Patient*innenverfügungen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Häufige Szenarien

Zu den häufigsten Szenarien, in denen Patient*innenverfügungen verwendet werden, gehören:

Dokumentation

  • Damit eine Patient*innenverfügung rechtsgültig ist, muss diese vorbereitet werden, bevor Betroffene die medizinische Entscheidungskompetenz verlieren.
  • In den Krankenakten zu vermerken
  • Erfordert häufig die Unterstützung der behandelnden Ärzt*innen, Betreuer*innen und Ethikräte

Unterschiede zwischen Patient*innenverfügungen, Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten

Patient*innenverfügung

  • Schriftliches Dokument über Wunsch der medizinischen Behandlungen (oder Unterlassung von Maßnahmen) im Falle der Handlungsunfähigkeit
  • Möglichst detailliert
  • Anweisungen für Maßnahmen, wie:
  • Formulierungsvorgaben können über das Bundesministerium für Justiz in Deutschland abgerufen werden.

Betreuungsverfügung

  • Willensäußerung einer Person für den Fall der Anordnung einer Betreuung
  • Gültigkeit vor dem Betreuungsgericht
  • Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Patient*innen infolge einer Krankheit eigene Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und deshalb Betreuer*innen bestellt werden müssen.

Gesundheitsvorsorgevollmacht

  • Eine gesetzliche Bezeichnung für eine von Patient*innen benannte Person, um in ihrem Namen Entscheidungen über die Gesundheitsversorgung zu treffen, wenn die Patient*innen selbst nicht in der Lage sind, den eigenen Willen zu äußern.
  • Die bevollmächtigte Person hat die gleichen Rechte, eine Behandlung zu beantragen oder zu verweigern, die die betroffene Person hätte, wenn sie in der Lage wäre, ihren Willen mitzuteilen.
  • Gesundheitsbevollmächtigte sollten (nach bestem Wissen und Gewissen) Entscheidungen treffen, die dem Willen der Patient*innen entsprechen und auf ihnen beruhen.

Vollmacht

  • Ein unterzeichnetes Rechtsdokument, das eine andere Person autorisiert, medizinische Entscheidungen im Namen der Patient*innen zu treffen.
  • Im Gegensatz zur Gesundheitsvorsorgevollmacht ermöglicht eine Vollmacht der benannten Person auch die Ausübung bestimmter rechtlicher Dokumente und Tätigkeiten, darunter:
    • Tätigen von Bankgeschäften
    • Unterschreiben von Sozialversicherungsschecks
    • Beantragung einer Behinderung
    • Finanzielles Managment

Verordnung zu Wiederbelebungs- oder Intubationsmaßnahmen

Verordnungen zur Nicht-Wiederbelebung (“do not resusciate” DNR) und Nicht-Intubation (“do not intubate” DNI) sind Patient*innenverfügungen in Form einer ärztlichen Verordnung, die das medizinische Personal anweisen, bei Patient*innen in kritischem Zustand keine Reanimation oder Intubation durchzuführen.

  • Als Teil einer Patient*innenverfügung oder Beantragung durch die Gesundheitsfürsorgevollmacht
  • Typische DNR/DNI-Aufträge verhindern die Durchführung der folgenden Maßnahmen:

Ethikkommissionen

  • Im Falle von fehlenden Patient*innenverfügungen und/oder fehlender Vollmacht für die Gesundheitsfürsorge
  • Sowohl rechtliche als auch moralische Unterstützung für Ärzt*innen bei fehlenden weiteren Behandlungsmöglichkeiten

Limitationen

Aussetzung von Patient*innenverfügungen

Es gibt besondere Situationen, in denen Patient*innenverfügung vorübergehend suspendiert oder nicht anerkannt wird:

  • Während einer Operation (die normalerweise Intubation, Infusionen erfordert)
  • Fälle, in denen eine Patient*innenverfügung nicht verfügbar ist:
    • Beispiel: Notfallsituationen, Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • Bis dokumentierte Patient*innenverfügungen vorliegen, müssen die Ärzt*innen entsprechend ihrer Erfahrung und ihres Wissens im besten Interesse Patient*innen handeln.

Einschränkungen der dauerhaften Vorsorgevollmacht für das Gesundheitswesen

  • Flüssigkeitszufuhr und Ernährung der Patient*innen
  • Komfortpflegemaßnahmen
  • Behandlung von Schwangeren und/oder Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs oder einer Sterilisation Sterilisation Reproduktionsethische Fragen
  • Betreuung von Patient*innen, der zuvor dieser Behandlung zugestimmt haben, es sei denn, der Zustand der Patient*innen hat sich wesentlich verändert, wodurch die Behandlungen nicht mehr wirksam sind.

Wer kann eine bevollmächtigte Person für das Gesundheitswesen sein?

Grundsätzlich kann jede Vetrauensperson bevollmächtigt werden. Dies ist nicht möglich für Personen in den folgenden Funktionen:

  • Behandelnde Ärzt*innen
  • Mitarbeitende der Gesundheitseinrichtung (Ausnahmen werden normalerweise für Angehörige der Patient*innen gemacht.)
  • Beamt*innen oder Administrator*innen (z.B. in Einrichtungen oder Regierungspositionen), die für die Versorgung der Patient*innen finanziell verantwortlich sind

Quellen

  1. House, S. A., Ogilvie, W. A. (2021). Advance directives. StatPearls. http://www.ncbi.nlm.nih.gov/books/NBK459133/
  2. Sadock, B. J., Sadock, V. A., Ruiz, P. (2014). End-of-life issues. Chapter 34 of Kaplan and Sadock’s Synopsis of Psychiatry: Behavioral Sciences/Clinical Psychiatry, 11th ed. Philadelphia: Lippincott Williams and Wilkins, pp. 1352–1373.
  3. Silveira, M. J. (2020). Advance care planning and advance directives. In Givens, J. (Ed.). UpToDate. https://www.uptodate.com/contents/advance-care-planning-and-advance-directives (Zugriff am 10. Juni 2021).
  4. American Bar Association Commission on Law and Aging. (2019). State health care power of attorney statutes: selected characteristics. https://www.americanbar.org/content/dam/aba/administrative/law_aging/state-health-care-power-of-attorney-statutes.authcheckdam.pdf  (Zugriff am 10. Juni 2021).
  5. Schnell, Schulz: Basiswissen Palliativmedizin. Springer 2011, ISBN: 978-3-642-19412-2.
  6. Bundesministerium für Gesundheit. Patientenverfügung. Stand 05.09.2022. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html (Zugriff am 02. November 2022).
  7. Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften. Patientenverfügungen. Rechtliche Grundlagen. Letzte Änderung November 2022. https://www.drze.de/im-blickpunkt/patientenverfuegungen/rechtlicher-teil (Zugriff am 02. November 2022).
  8. Bundesministerium der Justiz. Patientenverfügung. Stand März 2022. https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=43 (Zugriff am 02. November 2022).
  9. Bundesärztekammer. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. https://www.bundesaerztekammer.de/bundesaerztekammer/patienten/patientenverfuegung (Zugriff am 02. November 2022).

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.

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