Die informierte Einwilligung ist eine notwendige Voraussetzung für die Durchführung von medizinischen Maßnahmen. Einwilligungsfähige Patient*innen müssen vor einer Maßnahme durch Ärzt*innen mündlich aufgeklärt werden, eine Entscheidung treffen und einwilligen. Diese informierte Einwilligung basiert aus ethischer Perspektive auf dem Selbstbestimmungsrecht und dem Recht auf freier Entfaltung der Persönlichkeit. Aus juristischer Perspektive dient sie gemeinsam mit der Indikation als Legitimation für medizinische Maßnahmen. Die Aufklärung ist Grundlage der Einwilligung und sollte die Patient*innen in ihrer Entscheidungsfähigkeit fördern.
Kostenloser
Download
Lernleitfaden
Medizin ➜
Die informierte Einwilligung (englisches Akronym: Informed Consent (IC)) beschreibt das Gespräch zwischen Patient*innen und Ärzt*innen, in dem alle notwendigen Informationen für eine informierte und freie Entscheidung über eine Maßnahme bereitgestellt werden, an dessen Ende die ausdrückliche Einwilligung (oder Ablehnung) durch die Patient*innen erfolgt.
Die Aufklärung ist eine wichtige Voraussetzung für die Einwilligung. Diese sollte in einer angemessenen Situation und einem angemessenen Zeitrahmen stattfinden und für Patient*innen verständlich sein.
Explizite Aufklärungspflicht:
Die Entscheidungsfähigkeit bezieht sich darauf, ob Patient*innen in der Lage sind, eine bestimmte Entscheidung im Rahmen der Einwilligung in eine medizinische Maßnahme zu treffen und die Konsequenzen dieser Entscheidung zu verstehen.
Eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit: