Einwilligung, Aufklärung und Entscheidungsfähigkeit

Die informierte Einwilligung ist eine notwendige Voraussetzung für die Durchführung von medizinischen Maßnahmen. Einwilligungsfähige Patient*innen müssen vor einer Maßnahme durch Ärzt*innen mündlich aufgeklärt werden, eine Entscheidung treffen und einwilligen. Diese informierte Einwilligung basiert aus ethischer Perspektive auf dem Selbstbestimmungsrecht und dem Recht auf freier Entfaltung der Persönlichkeit. Aus juristischer Perspektive dient sie gemeinsam mit der Indikation als Legitimation für medizinische Maßnahmen. Die Aufklärung ist Grundlage der Einwilligung und sollte die Patient*innen in ihrer Entscheidungsfähigkeit fördern.

Aktualisiert: 29.06.2023

Redaktionelle Verantwortung: Stanley Oiseth, Lindsay Jones, Evelin Maza

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Überblick

Definition

Die informierte Einwilligung (englisches Akronym: Informed Consent (IC)) beschreibt das Gespräch zwischen Patient*innen und Ärzt*innen, in dem alle notwendigen Informationen für eine informierte und freie Entscheidung über eine Maßnahme bereitgestellt werden, an dessen Ende die ausdrückliche Einwilligung (oder Ablehnung) durch die Patient*innen erfolgt.

  • Notwendige Voraussetzung für die Durchführung medizinischer Maßnahmen
  • Ärztliche Aufklärung und Einwilligung eng verknüpft → informierte Einwilligung
  • Ärztliches Gespräch mit Patient*innen und dessen Aufklärung geht der Einwilligung stets voraus.
  • Dokumentierte mündliche informierte Einwilligung
  • Häufig werden gedruckte Einwilligungsbögen verwendet, diese sind erlaubt, ersetzen jedoch nicht das mündliche Aufklärungsgespräch.
  • Informierte Einwilligung:
    1. Ethisches Prinzip: selbstbestimmte Auswahl einer medizinischen Maßnahme → gemeinsame Entscheidungsfindung
    2. Rechtliches Prinzip: formal-juristische Legitimation einer medizinischen Maßnahme → Einwilligung + Unterschrift

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Einwilligung:
    • Ausdruck des erfassungsmäßigen Rechts von Patient*innen auf Selbstbestimmung und des Rechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit
    • Rechtfertigung:
      • Jede medizinische Maßnahme stellt im deutschen Recht tatbestandlich eine Körperverletzung im Sinne der §§ 223 ff. StGB; 823 I BGB dar.
        • Dazu gehören auch: Medikamentenverordnungen und -gaben, therapeutische Maßnahmen, Durchführungen von Operationen, diagnostische Verfahren, auch Blutentnahmen und Blutspenden
        • Zur Erfüllung des Tatbestands ist es unerheblich, ob der Eingriff ärztlich indiziert und lege artis mit ärztlichem Heilwillen durchgeführt wurde.
        • Ärztliche Eingriffe können strafrechtlich sanktioniert werden.
        • Bestrafung erfolgt nur bei rechtswidrigen und schuldhaft begangenen Körperverletzungen: Rechtfertigungsgrund ist erforderlich zur Legitimation.
        • Rechtfertigungsgrund kann durch Einwilligung durch Patient*innen entstehen.
        • Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Einwilligung ist die ärztliche Aufklärung und die Einwilligungsfähigkeit.
      • Behandlungsvertrag bildet die gesetzliche Grundlage für einen ärztlichen Heileingriff
        • Festgelegt in §§ 630 a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
        • Vorschriften zur Aufklärung, Einwilligung und zu weiteren Informationspflichten des Behandelnden (§§ 630 c, 630 d und 630 e BGB)
  • Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Merkmale der informierten Einwilligung

  • Fundament der ethisch-medizinischen Praxis, bestehend aus den grundlegenden ethischen Prinzipien der Autonomie, Wohltuns/Nutzens, Nichtschadens und Gerechtigkeit.
  • Um das Wohl von Patient*innen zu wahren, hat der IC die zugrunde liegenden spezifischen Grundwerte der Autonomie.
    • Freiwilligkeit (Ausübung von Autonomie ohne äußere Einflussnahme)
    • Patient*innenwohl
  • Die 3 Grundkomponenten des IC (Kompetenz, Offenlegung und Freiwilligkeit) wurden 2013 von Cordasco auf 4 Grundelemente erweitert:
    • Beschreibung des klinischen Problems, der vorgeschlagenen Behandlung und Alternativen, einschließlich keiner Behandlung
    • Erörterung der Risiken und Vorteile der vorgeschlagenen Behandlung mit Vergleichen zu den Risiken und Vorteilen von Alternativen und Erörterung medizinischer und klinischer Unsicherheiten in Bezug auf die vorgeschlagene Behandlung
    • Bewertung des Verständnisses von Patient*innen über die bereitgestellten Informationen
    • Einholung der Präferenz und Zustimmung von Patient*innen zur Behandlung
  • Beinhaltet ethische und rechtliche Verpflichtungen, um sicherzustellen, dass:
    • … Patient*innen kompetent (d. h. hat Entscheidungsfähigkeit) sind: Sie sind in der Lage, entscheidungsrelevante Informationen zu verstehen und die vorhersehbaren Folgen einer Entscheidung oder eines Unterlassens einer Entscheidung einzuschätzen.
    • … Patient*innen die bereitgestellten Informationen verstehen, einschließlich Erläuterungen und Offenlegungen zu:
      • Beabsichtigter Eingriff
      • Mögliche Risiken und Komplikationen
      • Vorteile von Verfahren
      • Verfügbare Alternativen, einschließlich der Folgen eines Behandlungsverzichts
  • Repräsentiert die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Ärzt*innen und Patient*in.
Komponenten der medizinischen Leistungsfähigkeit

Bestandteile einer informierten Einwilligungserklärung

Bild von Lecturio. Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0

Aufklärung

Die Aufklärung ist eine wichtige Voraussetzung für die Einwilligung. Diese sollte in einer angemessenen Situation und einem angemessenen Zeitrahmen stattfinden und für Patient*innen verständlich sein.

  • Rechtzeitigkeit und Verständlichkeit als Grundidee der Aufklärung
  • Ausnahmen: bei Maßnahmen in Notfallsituationen (wenn diese dem mutmaßlichen Patient*innenwillen entsprechen) und bei ausdrücklichem Verzicht auf Aufklärung
  • Patient*innen ist eine Kopie der Aufklärung und/oder Einwilligung auszuhändigen.
  • Aufklärung der Patient*innen ist unabhängig von deren potenziell bestehender Einwilligungsunfähigkeit eine grundlegende Verpflichtung von Ärzt*innen.
  • Ziel der Aufklärung: Entscheidungsfähigkeit von Patient*innen fördern
  • Gemeinsamer Entscheidungsprozess in der Ärzt*innen-Patient*innen-Beziehung

Rechtliche Rahmenbedingungen

Explizite Aufklärungspflicht:

  • § 630 e BGB
  • Aufklärungspflicht bildet Grundlage der Einwilligung
  • Verpflichtung von Ärzt*innen Patient*innen über sämtliche Umstände aufzuklären
  • Nicht gefordert ist das Vermitteln detaillierten medizinischen Fachwissens.
  • Folgende Beispiele werden im Gesetz genannt: Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf Diagnose oder Therapie
  • Pflicht zur Aufklärung über Alternativen (nur wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte Maßnahmen gibt)
  • Persönliches Ärzt*innen-Patient*innen-Gespräch:
    • Mündliche Aufklärung!
    • Aufklärung auch durch jemanden, der am Ende nicht behandelt
    • Aufklärende Person muss über die entsprechende Ausbildung verfügen.
    • Vordrucke sind erlaubt.

Zeitpunkt der Aufklärung

  • Keine klaren gesetzlichen Vorgaben
  • Rechtzeitig: Es muss genügend Zeit für eine überlegte Entscheidung vorliegen.
  • Zeit hängt von Schwere und Komplexität des Eingriffs ab.
  • Vor Operationen ca. 1 Tag vorher ausreichend, in bestimmten Fällen auch kürzere Frist möglich.
  • Halbe Stunde ist nicht ausreichend (ausgenommen Notfallsituationen).

Entscheidungsfähigkeit

Die Entscheidungsfähigkeit bezieht sich darauf, ob Patient*innen in der Lage sind, eine bestimmte Entscheidung im Rahmen der Einwilligung in eine medizinische Maßnahme zu treffen und die Konsequenzen dieser Entscheidung zu verstehen.

  • Grundlage für die informierte Einwilligung
  • Entscheidung für oder gegen eine medizinische Maßnahme
  • Wird durch eine ordentliche und verständliche Aufklärung gefördert

Eingeschränkte Entscheidungsfähigkeit:

  • Krankheitsbedingte Einschränkungen
  • Beispiel für ein Dilemma: älterer, depressiver Patient lehnt wichtige Therapie ab
  • Einsatz einer Entscheidungsassistenz möglich:
    • Patient*innen mit einer verminderten Entscheidungsfähigkeit die Chance einer informierten Zustimmung eröffnen.
    • Assistenz bei Ausübung des Selbstbestimmungsrechts
    • Psychiatrisch geschulte Entscheidungsassistent*innen: können beispielsweise einschätzen, wie stark die Entscheidungsfähigkeit bei depressiven Patient*innen eingeschränkt ist
    • Anbieten von Hilfe beim Entscheidungsprozess
    • Angebote im Bereich „betreuungsvermeidende Hilfen“
  • „Leichte Sprache“ hilft bei Menschen mit geistiger Behinderung → Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit

Weitere Überlegungen

Herausforderungen bei der Einholung der Einwilligung

  • Zwang durch Einflüsse außerhalb der Ärzt*innen-Patient*innen-Beziehung
  • Äußere Erwartungen
  • Schlechte Bildung
  • Sprachbarrieren: Ärzt*innen sind verpflichtet zu prüfen, ob Patient*innen verstehen, wozu sie einwilligen; ggf. müssen Dolmetscher*innen dazu gezogen werden.

Informierte Ablehnung oder informierter Widerspruch

  • Ablehnung einer medizinischen Maßnahme
  • Ausdruck des individuellen Verweigerungsrechts (Autonomiemanifestation)
  • Folgen einer Ablehnung müssen erklärt werden.
  • Recht von Patient*innen muss durch Ärzt*innen geachtet werden, auch wenn dies nicht den Wertvorstellungen der Ärzt*innen entspricht.

Quellen

  1. Parzeller, M., Wenk, M., Zedler, B., Rothschild, M. (2009). Aufklärung und Einwilligung des Patienten: Nach Maßgaben aktueller höchstrichterlicher und oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung. In: cme Kompakt 2009 (2). https://www.aerzteblatt.de/archiv/64642/Aufklaerung-und-Einwilligung-des-Patienten-Nach-Massgaben-aktueller-hoechstrichterlicher-und-oberlandesgerichtlicher-Rechtsprechung (Zugriff am 13.03.2023).
  2. Pramann, O. (2017). Einwilligung des Patienten: Rechtliche Details, die Ärzte kennen sollten. In: Deutsches Ärzteblatt 2017. 114 (38). https://www.aerzteblatt.de/archiv/193487/Einwilligung-des-Patienten-Rechtliche-Details-die-Aerzte-kennen-sollten (Zugriff am 13.03.2023).
  3. Bundesärztekammer. (2019). Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit bei erwachsenen Patienten. In: Deutsches Ärzteblatt 2019. 116 (22). https://www.aerzteblatt.de/archiv/208054/Hinweise-und-Empfehlungen-der-Bundesaerztekammer-zum-Umgang-mit-Zweifeln-an-der-Einwilligungsfaehigkeit-bei-erwachsenen-Patienten (Zugriff am 13.03.2023).
  4. Richter-Kuhlmann, E. (2016). Entscheidungsfähigkeit: Eine fixe Grenze gibt es nicht. In: Deutsches Ärzteblatt 2016. 113 (15). https://www.aerzteblatt.de/archiv/175883/Entscheidungsfaehigkeit-Eine-fixe-Grenze-gibt-es-nicht#:~:text=Eine%20Entscheidungsassistenz%20k%C3%B6nne%20dann%20einerseits,Entscheidungen%20%C3%BCber%20seine%20Behandlung%20einbezogen (Zugriff am 15.03.2023).
  5. Jütte, R. (2018). Arzt und Ethos: Aufklärung und „informed consent“. In: Deutsches Ärzteblatt 2018. 115 (27-28). https://www.aerzteblatt.de/archiv/198935/Arzt-und-Ethos-Aufklaerung-und-informed-consent (Zugriff am 15.03.2023).
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  7. General Conference of UNESCO (2006). Universal Declaration on Bioethics and Human Rights. UNESCO Digital Library. https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000146180
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  10. Brendel, R. W., Wei, M. H., Schouten, R., Edersheim, J. G. (2010). An approach to selected legal issues: confidentiality, mandatory reporting, abuse and neglect, informed consent, capacity decisions, boundary issues, and malpractice claims. Medical Clinics of North America 94:1229–1240. https://doi.org/10.1016/j.mcna.2010.08.003
  11. Beauchamp T. (1997). Informed consent. In: Veatch R, ed. Medical Ethics. 2. Auflage. Sudbury, MA: Jones and Bartlett. S. 185–208.
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  14. Bazzano, L.A., Durant, J., Brantley, P. R. (2021). A modern history of informed consent and the role of key information. Ochsner Journal 21:81–85. https://doi.org/10.31486/toj.19.0105
  15. The Joint Commission. (2017). Quick Safety 21: Informed Consent: More than Getting a Signature. https://www.jointcommission.org/resources/news-and-multimedia/newsletters/newsletters/quick-safety/quick-safety–issue-21-informed–consent-more-than-getting-a-signature/informed-consent-more-than-getting-a-signature/ (Zugriff am 18.01.2022).
  16. Murray, B. (2012). Informed consent: what must a physician disclose to a patient? AMA Journal of Ethics 14:563–566. https://doi.org/10.1001/virtualmentor.2012.14.7.hlaw1-1207
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  19. Beecher, Henry K. (1966). Ethics and clinical research. New England Journal of Medicine 274:1354–1360. https://doi.org/10.1056/NEJM196606162742405
  20. CDC. (2021). The Tuskegee timeline. https://www.cdc.gov/tuskegee/timeline.htm (Zugriff am 26.01.2022).

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

Yasmin Kardi

Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

Leon Chaudhari

Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

Zach Davis

Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.

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