Kredit und Kreditsicherungsmöglichkeiten: Übung von Helmut M. Weiland

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Kredit und Kreditsicherungsmöglichkeiten: Übung“ von Helmut M. Weiland ist Bestandteil des Kurses „Finanzwirtschaftliches Management“.


Quiz zum Vortrag

  1. Bei einem Zinsswap kann eine variable Zinsverpflichtung in eine feste Zinsvereinbarung getauscht werden.
  2. Zinsswap kann nur bei Fremdfinanzierung angewandt werden.
  3. Bei einem Zinsswap wird derzeit noch keine Verpflichtung aus einer Fremdfinanzierung benötigt.
  4. Zinsswap bedeutet, dass ein Wechsel in einen niedrigeren Nominalzinssatz angeboten wird.
  1. Ein Collar kann nur in Verbindung mit einem Cap-Kauf vereinbart werden.
  2. Ein Collar stellt die Koppelung eines Cap-Kaufes und eines Floor-Verkaufes dar.
  3. Ein Cap-Käufer sichert sich gegen ein steigendes Zinsniveau ab.
  4. Ein Floor-Verkäufer sichert eine Ausgleichszahlung zu, wen der Zins ein bestimmtes Niveau unterschreitet.
  1. Der FRA beschreibt die Einigung über einen zukünftigen Zinssatz.
  2. Der Kreditbetrag muss in EURO vereinbart werden.
  3. Der FRA wird üblicherweise ergänzend zu einem Cap abgeschlossen.
  4. Der FRA sichert den Kreditgeber gegen einen fallenden Zinssatz ab.
  1. Die Terminvereinbarung zu einem fixen Termin EURO zu einem festen Kurs zu verkaufen, sichert den Importeur gegen einen steigenden EURO-Kurs ab.
  2. Die Terminvereinbarung US-$ zu einem fixen Termin zu einem festen Kurs zu kaufen, sichert den Importeur gegen einen steigenden Kurs $-Kurs ab.
  3. Die Terminvereinbarung US-$ zu einem fixen Termin zu einem festen Kurs zu verkaufen, sichert den Exporteur gegen einen fallenden $-Kurs ab.
  4. Devisentermingeschäfte dienen zur Absicherung des Währungsrisikos.
  1. Ein Fremdwährungskredit wird in einer ausländischen Währung geführt.
  2. Ein Fremdwährungskredit kann nur bei einer ausländischen Bank abgeschlossen werden.
  3. Fremdwährungskredite empfehlen sich ausschließlich bei Exportforderungen.
  4. Für Unternehmen, die nur Zahlungsausgänge in ausländischer Währung haben, empfiehlt sich ein Fremdwährungskredit.
  1. Sämtliche natürlichen und juristischen Personen sind kreditfähig.
  2. Nur Personen mit entsprechender Bonität sind kreditwürdig.
  3. Je höher die Kreditwürdigkeit eingeschätzt wird, umso niedriger fällt der zu zahlende Zins aus.
  4. Rating ist eine Form der Kreditwürdigkeitsprüfung.
  1. Bilanzierung nach IAS oder HGB
  2. Eine Fortentwicklung des bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozesses
  3. Weiterentwicklung der Mindestkapitalanforderungen
  4. Verstärkte Marktdisziplin und erweiterte Offenlegung der Eigenkapitallage und Risikolage einer Bank
  1. Von einem Blankokredit spricht man, wenn nur Personalsicherheiten verlangt werden.
  2. Fiduziarische Sicherheiten sind nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden.
  3. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Bürge sofort, nachdem der eigentliche Schuldner in Verzug geraten ist, in Anspruch genommen werden.
  4. Eine akzessorische Sicherheit erlischt mit dem Wegfall der Forderung.
  1. Bei einer stillen Zession wird nur die Bank des Drittschuldners informiert.
  2. Bei einer Mantelzession werden laufende Forderungen in einer bestimmten Höhe abgetreten.
  3. Bei einer Globalzession werden alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen z. B. aller bayerischen Kunden abgetreten.
  4. Eine offene Zession bedingt, dass nur an den Kreditgeber gezahlt werden darf.
  1. Die Verpfändung eignet sich sehr gut bei beweglichen Anlagegütern.
  2. Bei einer Sicherungsübereignung bleibt der Schuldner Besitzer und der Kreditgeber wird Eigentümer.
  3. Die Gefahr der Mehrfachübereignung kann bei einer Sicherungsübereignung eintreten.
  4. Wertpapiere eignen sich bei einem Lombardkredit.
  1. ... bei einer Hypothek auch der Kreditnehmer persönlich zur Haftung herangezogen werden kann.
  2. ... beide Sicherheiten ein Bestehen einer Forderung bedürfen.
  3. ... nur die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wird.
  4. ... ein Grundschuldbrief bei beiden Sicherheiten ausgestellt werden kann.
  1. Ausfallgarantie
  2. Konnossementsgarantie
  3. Leistungsgarantie
  4. Bietungsgarantie
  1. Dokumenteninkasso muss sich auf einen in EURO lautenden Kaufvertrag beziehen.
  2. Eine Herausgabe der Dokumente kann nach Zahlung durch Bankeinzug erfolgen.
  3. Erst nach Unterzeichnung der vom Exporteur mitgesandten Tratte werden die Dokumente übergeben.
  4. Beim Dokumenteninkasso handelt es sich um eine Absicherung im Auslandszahlungsverkehr.
  1. Beim Dokumentenakkreditiv werden dem Importeur die Versandpapiere nach Eröffnung des Akkreditivs durch seine Bank ausgehändigt.
  2. Bei einem bestätigten Akkreditiv haftet neben der Importeursbank auch die Exporteursbank.
  3. Ein widerrufliches Akkreditiv kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
  4. Das Akkreditiv stellt einen Geschäftsbesorgungsvertrag dar.

Dozent des Vortrages Kredit und Kreditsicherungsmöglichkeiten: Übung

 Helmut M. Weiland

Helmut M. Weiland

Dipl.-Kaufmann Helmut M. Weiland ist Ihr Experte für die Themen Finanzmanagement und Jahresabschlussanalyse. Als langjähriger Dozent der Steuerfachschule Dr. Endriss vermittelt Herr Weiland sein fundiertes Fachwissen in diversen Lehrgängen und Seminaren.

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