Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im juristischen Kontext

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im juristischen Kontext

Tatort, Tagesthemen und Musikantenstadl – das verbinden wohl die meisten mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk in Deutschland. Doch der Staat hat dem Rundfunk ein viel breiteres Aufgabenspektrum aufgetragen. Was ist von diesem Auftrag inhaltlich umfasst? Wie ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk aufgebaut? Und wer kontrolliert ihn?
öffentlich-rechtliche Rundfunk im juristischen Kontext
Lecturio Redaktion

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04.01.2024

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Inhalt

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I. Eigenschaften und Aufgaben

Oft werden die Medien und damit auch der Rundfunk als „vierte Gewalt“ im Staat bezeichnet. Der Rundfunk, welcher sowohl Radio als auch Fernsehen umfasst, ist auch im Multimedia-Zeitalter weiterhin das wichtigste Massenmedium. Angesichts dieser enormen Wichtigkeit für die Meinungsbildung in der Bevölkerung und der Tatsache, dass das Fernsehen mit seinen bewegten Bildern in besonderem Maße glaubwürdig und authentisch auf den Bürger wirkt, kann der Staat den Rundfunk nicht einfach sich selbst überlassen.

Vielmehr muss gewährleistet werden, dass der Rundfunk die Bürger frei, umfassend und ausgewogen informiert, damit diese in die Lage versetzt werden, eigene politische und weltanschauliche Entscheidungen zu treffen.

Die Eigenschaften und Aufgaben des Rundfunks ergeben sich weniger aus einer einfachgesetzlichen Ausgestaltung, als vielmehr aus ständiger Rechtsprechung des BVerfG (Rundfunkurteile) zur Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1  S. 2, 2. Alt. GG.

1. Gebot der Staatsferne (1. Rundfunkurteil, BVerfGE 12, 205)

Der Rundfunk soll frei sein von staatlicher Beherrschung und Einflussnahme.

2. Rundfunkfreiheit als dienende Freiheit (3. Rundfunkurteil, BVerfGE 57, 295)

Die Rundfunkfreiheit dient der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung.

Es muss im Rahmen der dualen Rundfunkordnung sichergestellt werden, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit zum Ausdruck kommt. Außerdem sollen alle gesellschaftlich relevanten Kräfte zu Wort kommen.

Darüber hinaus muss der Gesetzgeber ein Mindestmaß an inhaltlicher AusgewogenheitSachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten und den Jugendschutz sichern.

3. Grundversorgungsauftrag (4. Rundfunkurteil, BVerfGE 73, 118)

Der Grundversorgungsauftrag beinhaltet:

  •  die technische Gewährleistung des Rundfunkempfanges für die gesamte Bevölkerung
  • ein inhaltlich umfassendes Programmangebot (Gebot der Programmvielfalt; sowohl Sendungen für die breite Masse als auch für Minderheiten)
  • eine ungekürzte Darstellung der Meinungsvielfalt (Meinungspluralität)

Zusammengefasst und spezifiziert ist dieser Grundversorgungsauftrag in § 11 RStV (Rundfunkstaatsvertrag):

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

4. Bestandsgarantie (5. Rundfunkurteil, BVerfGE 74, 297)

Um den ihm übertragenen Aufgaben gerecht zu werden, muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk vom Staat dementsprechend ausgestattet werden, d.h. der Staat muss die erforderlichen technischen, finanziellen, organisatorischen und personellen Bedingungen entsprechend sicherstellen.

5. Entwicklungsgarantie/Dynamische Grundversorgung (6. Rundfunkurteil, BVerfGE 83, 238)

Die Pflicht des Gesetzgebers erstreckt sich nicht nur auf die gegenwärtige Sicherung des Bestandes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern auch auf das zukünftige Bestehen in inhaltlicher und technischer Hinsicht. So müssen insbesondere auch neue Übertragungswege und -techniken erschlossen werden.

II. Aufbau

Grundsätzlich gibt es in Deutschland eine duale Rundfunkordnung, d.h. ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern.

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In seinem 3. Rundfunkurteil entwickelte das BVerfG das innenpluralistische und das außenpluralistische Modell. Bei ersterem muss das Gesamtprogramm eines jeden Rundfunkveranstalters ausgewogen sein, bei letzterem nicht das Programm an sich, aber die Meinungsvielfalt muss durch die Anzahl der Veranstalter gewährleistet werden. Die duale Rundfunkordnung stellt eine Kombination aus beiden Modellen dar.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zum einen in einem Verbund öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten organisiert, der ARD („Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland“).

Es gibt derzeit neun Landesrundfunkanstalten:

  • BR
  • HR
  • MDR
  • NDR
  • Radio Bremen
  • RBB
  • SR
  • SWR
  • WDR

Hinzu kommt außerdem die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle.

Zum anderen gibt es noch die bundesweiten Rundfunkveranstalter ZDF und Deutschlandradio.

III. Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind im Wesentlichen der Rundfunkstaatsvertrag und die einzelnen Landesrundfunkgesetze sowie Staatsverträge zwischen den Ländern (bspw. MDR-Staatsvertrag), welche teilweise in verschiedenen Punkten voneinander abweichen.

Hinzu kommen außerdem der ARD-Staatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag, der Deutschlandradio-Staatsvertrag, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, das Telemediengesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder.

IV. Kontrollmechanismen und Aufsicht

Die Rundfunkanstalten unterliegen einer staatlichen Rechtsaufsicht, nicht jedoch Fachaufsicht. Wegen des Gebotes der Staatsferne sind sie nur einer begrenzten staatlichen Kontrolle zugänglich.

Allgemein sollen die Kontrollgremien nicht der Repräsentation von Interessen der einzelnen gesellschaftlichen Gruppen im Sinne von Lobbyarbeit dienen, sondern die Meinungsvielfalt im Rundfunk sichern. Sie müssen unabhängig von Staatsorganen sein, Erfahrungen aus den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen einbringen und dadurch eine einseitige Einflussnahme von einzelnen Gruppen auf das Programm verhindern. Daher muss die Zusammensetzung der Gremien geeignet sein, diese Aufgabe zu erfüllen.

Folgende Steuerungs- und Kontrollorgane gibt es:

1. Rundfunkrat

Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze und Meinungspluralität.

Dementsprechend muss auch er selbst sich pluralistisch aus Vertretern aller gesellschaftlich relevanten Gruppen (z.B. Kirche) zusammensetzen. Es ist nicht so, dass der Rundfunkrat komplett frei ist von staatlichem Einfluss. So befinden sich darin auch Vertreter der jeweiligen Landesregierung und des Landtags. Wichtig ist nur, dass weder der Staat noch andere Hoheitsträger im Rundfunkrat dominieren.

Die Anzahl der Mitglieder schwankt zwischen 16 und 77 Mitgliedern, welche nicht weisungsgebunden sind.

Außerdem berät der Rundfunkrat den Intendanten, wobei seine Beschlüsse jedoch keine Bindungswirkung gegenüber dem Intendanten entfalten. Allerdings wählt der Rundfunkrat sowohl den Intendanten als auch den Verwaltungsrat.

2. Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat kontrolliert im Gegensatz zum Rundfunkrat nicht die inhaltliche, sondern die wirtschaftliche Tätigkeit der Rundfunkanstalt und die Geschäftsführung des Intendanten.

3. Intendant

Der Intendant ist für die Programmgestaltung und die generelle Geschäftsführung und somit den gesamten Betrieb verantwortlich und vertritt die Rundfunkanstalt nach außen hin. Er hat dafür zu sorgen, dass das Programm den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.