Organe und Mitbestimmung in der AG (§ 1 ff. AktG) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Organe und Mitbestimmung in der AG (§ 1 ff. AktG)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Organe und Mitbestimmung in der AG
  • Der Vorstand
  • Der Aufsichtsrat
  • Die Hauptversammlung
  • Fallbeispiel: Es grünt so grün!
  • Falllösung: Es grünt so grün!

Quiz zum Vortrag

  1. Aus dem Vorstand.
  2. Aus dem Aufsichtsrat.
  3. Aus der Hauptversammlung.
  4. Aus der Gewerkschaft.
  1. Die Trennung der Verwaltung in Vorstand und Aufsichtsrat.
  2. Die Trennung der Verwaltung in Vorstand und Hauptversammlung.
  3. Die Trennung der Vertretung in Vorstand und Aufsichtsrat.
  4. Die Trennung der Geschäftsführung in Aufsichtsrat und Hauptversammlung.
  1. Sie ist eine deutsche Besonderheit.
  2. Sie bedeutet die Beteiligung von Arbeitnehmervertretern in Vorstand und Aufsichtsrat.
  3. Sie ist arbeitsrechtliche Mitbestimmung.
  4. Sie ist im Aktiengesetz geregelt.
  1. Die Mitgliederanzahl muss zwei oder eine durch zwei teilbare Zahl betragen.
  2. Die Mitglieder werden durch den Vorstand gewählt.
  3. Dem Aufsichtsrat dürfen grds. keine Aufgaben der Geschäftsführung übertragen werden.
  4. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern.
  1. Sie ist der Sitz der Aktionärsdemokratie.
  2. Das Stimmrecht wird durch die Aktie gewährt.
  3. Die Hauptversammlung ist dem Vorstand übergeordnet.
  4. Die Hauptversammlung darf in der Regel über Geschäftsführungsmaßnahmen entscheiden.

Dozent des Vortrages Organe und Mitbestimmung in der AG (§ 1 ff. AktG)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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