Haftung der Personengesellschaft bei Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns (§ 28 HGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Haftung der Personengesellschaft bei Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Haftung der Personengesellschaft bei Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns § 28 HGB
  • Klausurprüfungsschema
  • Fehlerhafte Gesellschaft
  • Rechtsfolgen des § 28 HGB
  • Fallbeispiel: City Softwares

Quiz zum Vortrag

  1. Schuldbeitritt kraft Gesetz
  2. Schuldner kann befreiend an die Gesellschaft leisten
  3. Vertragsüberleitung: Neue Gesellschaft setzt alle betriebsbezogenen Rechtsverhältnisse fort
  4. Weitere Haftung des früheren Geschäftsinhabers
  5. Der Einzelkaufmann haftet weiterhin, auch nach Fortführung durch eine neue Gesellschaft.
  1. Schicksal unternehmensbezogener Verbindlichkeiten und Forderungen bei Wechsel des Unternehmensträgers unter Lebenden.
  2. § 28 I 1 HGB ist eine reine Haftungsnorm.
  3. §28 I 2 HGB ist eine reine Schuldnerschutznorm.
  4. § 28 HGB ist eine Abtretungsnorm.
  1. 1. Handelsgeschäft (Das bisher betriebene Unternehmen muss als lebendes Ganzes eingebracht werden) 2. Fortführung (Eingliederung genügt) 3. Einzelkaufmann (§§ 1-6 HGB) 4. Eintretender (keine Anforderungen)
  2. 5. Neue Gesellschaft (OHG, KG) 6. Entbehrlichkeit der Firmenfortführung (Erkennbarkeit der Firmenfortführung ausreichend) 7. P: Fehlerhafte Gesellschaft
  3. 1. Etwas erlangt 2. Vorsatz 3. kein entgegenstehender Wille 4. kausaler Schaden
  4. 5. Anspruchsteller ist gegenwärtiger Eigentümer 6. Besitzer hat kein Recht zum Besitz 7. Rechtswidrigkeit

Dozent des Vortrages Haftung der Personengesellschaft bei Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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