Der Sachbegriff, § 90 BGB – Abgrenzungsprobleme

Der Sachbegriff, § 90 BGB – Abgrenzungsprobleme

Voraussetzung für die Anwendbarkeit von Sachenrecht ist das Vorliegen einer Sache. Wann dies gegeben ist, lässt sich im Einzelnen nur umständlich bestimmen. Probleme tauchen vor allem auf, wenn Gegenstände aus mehreren Teilen bestehen und gefragt ist, ob auch die Bestandteile eigene Sachqualität haben. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Abgrenzungsfragen vor.
Der Sachbegriff
Lecturio Redaktion

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23.02.2024

·

Inhalt

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I. Definition der „Sache“

Die „Sache“ wird in § 90 BGB als körperlicher Gegenstand definiert.

Körperlich ist ein Gegenstand wenn er:

  • sinnlich wahrnehmbar,
  • räumlich abgrenzbar,
  • sowie beherrschbar ist.

Erst wenn diese Kriterien einschlägig sind, kann von einer Sache im zivilrechtlichen Sinne gesprochen werden. Fehlt eine der Eigenschaften, besteht keine Sachqualität.

Definition der „Sache“
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Bei Energie und Elektrizität fehlt beispielsweise die sinnliche Wahrnehmbarkeit; Meereswasser, Licht und die Luft im Freien dagegen sind nicht abgrenzbar. Nicht beherrschbar sind Rußpartikel und Bakterien. Bei der Bewertung ist zudem immer die Verkehrsanschauung zu beachten.

II. Sonderfall: Menschlicher Körper

Grundlegend ist der menschliche Körper keine Sache, man kann ihn nicht veräußern oder erwerben. Schwieriger zu beurteilen ist die Frage, ob abgetrennte Haare, Zähne, Gliedmaßen oder Körperflüssigkeiten Sacheigenschaft besitzen. Ebenso ist es umstritten, ob Implantate und Herzschrittmacher durch das Einsetzen ihre Sachqualität verlieren. In der Rechtsprechung hat sich, zu dem sehr umfassenden Streit, folgende Grundauffassung herausgebildet:

  • Solange ein Glied mit dem Körper verbunden ist = Sache (-)
  • Bei nur temporärer Trennung vom Körper z.B. Eigenblutkonserve = Sache (-)
  • Bei dauerhafter Trennung, also nicht zum Wiedereinsetzen bestimmt = Sache (+)

Die Abgrenzung ist vor allem im Falle einer Zerstörung oder Beschädigung relevant. Je nach Beurteilung liegt Sachbeschädigung, wenn der beschädigte Gegenstand Sachqualität besitzt, oder Körperverletzung vor. Interessant dazu der BGH Fall (BGH, 09.11.1993 – VI ZR 62/93), in dem die Zerstörung einer Spermakonserve durch falsche Lagerung als Körperverletzung gewertet wird.

Sonderfall Menschlicher Körper
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III. Einzelsachen

Bei Einzelsachen unterscheidet man zwischen einfachen und zusammengesetzten Sachen. Als einfache Sachen werden solche bezeichnet, die durch unzertrennbare Verbindung von Zutaten erschaffen werden. Hier ist nur eine Sache, nämlich das Produkt, vorhanden.

Beispiele für einfache Sachen sind:

  • Eine Glasscheibe aus Quarz, Soda und Kalk
  • Plätzchen aus Butter, Zucker und Mehl

Aus mehreren Bestandteilen verbundene Sachen, wie Autos oder Computer, sind zusammengesetzte Sachen. In solchen Fällen liegt nach Verkehrsanschauung nur eine Sache vor, solange die Bestandteile verbunden sind.

IV. Sonderfall: Bestandteile

Fraglich ist jedoch, ob Bestandteile einer zusammengesetzten Sache weiterhin ein eigenes Schicksal unabhängig von der Hauptsache haben können. Dafür wird zwischen wesentlichen und unwesentlichen Bestandteilen nach folgendem Kriterium differenziert:

Ist der Bestandteil von der Sache ohne Zerstörung oder Wesensveränderung trennbar?
(-) = wesentlich; (+) = nicht wesentlich

Wesentliche Bestandteile im Sinne von § 93 BGB haben kein eigenes Schicksal, sie folgen der Sache. So ist beispielsweise die angebrachte Tapete ein wesentlicher Bestandteil der Wand, da sie nicht ohne Zerstörung von der Wand gekratzt werden kann.

Sonderfall Bestandteile
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Nicht wesentliche Bestandteile teilen zwar das Schicksal der Hauptsache, können aber im Bereich der Sonderrechte eigenständig sein. Insbesondere bei Eigentumsvorbehalten oder Pfandrechten am Bestandteil ist dessen Eigenständigkeit möglich. Diese Betrachtungsweise dient vorrangig der wirtschaftlichen Praxis und ist dogmatisch nicht vollkommen stringent. So wird von der Rechtsprechung der Automotor als ein nicht wesentlicher Bestandteil gesehen, um dem Veräußerer die Möglichkeit einer Sicherheit durch Eigentumsvorbehalt zu gewähren. Anderenfalls würden sämtliche Rechte anderer an der Sache mit dem Einbau verloren gehen.

Nicht wesentliche Bestandteile
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Beachte: §93 BGB ≠ Zuordnungsregel; das Eigentum regeln §§946 ff. BGB

V. Mengensachen

Als Sacheinheiten oder Mengensachen werden solche bezeichnet, die nach Verkehrsanschauung nur in einer bestimmten Menge eine Sacheigenschaft besitzen. „Ein Kilo Reis“ stellt eine Mengensache dar, denn obwohl jedes einzelne Korn eine Sache für sich sein könnte, bestimmt der Verkehr, dass nur eine größere Menge als Sache anzusehen ist.

VI. Sach- und Rechtsgesamtheiten

Mehrere Einzelsachen, die keine feste Verbindung und im Verkehr auch einzeln einen Wert haben, aber in ihrer Gesamtheit eine zusätzliche Bedeutung und meist einen gesteigerten Wert bekommen, sind Sachgesamtheiten. Klassische Beispiele sind:

  • Sammlerkollektion
  • Bibliothek
  • ein Paar Schuhe
  • Warenlager

Als Rechtsgesamtheit bezeichnet man Einheiten von Sachen und Gegenständen, die einer Person zugeordnet sind. Typisches Beispiel ist das kaufmännische Einzelunternehmen.

Sowohl bei Sach- als auch bei Rechtsgesamtheiten entsteht keine neue Sache. Die einzelnen Sachen behalten ihr rechtliches Schicksal. Daher muss bei Veräußerung, gemäß dem im Sachenrecht geltenden Spezialitätsprinzip, jede Sache einzeln übereignet werden.

VII. Zubehör

Definition: Sachen, die ohne wesentliches Bestandteil im Sinne der §§ 93, 94 BGB zu sein, dazu bestimmt sind, dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen, sind Zubehör.

Sie behalten grundsätzlich ihre Sachqualität und sind rechtlich eigenständig. In manchen Aspekten, insbesondere bei der Haftung, folgen sie jedoch der Hauptsache. Folglich sind Fabrikfahrzeuge beispielsweise Zubehör der Fabrik und Baumaterial Zubehör eines Grundstücks. Ziel der Ausnahmeregelungen über Zubehör ist die Erhaltung der wirtschaftlichen Einheit zwischen zusammengehörenden Sachen.

Zubehör
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VIII. Fazit

Ob ein Gegenstand Sacheigenschaft besitzt, kann in verschiedensten Konstellationen wie im Bereich von Sonderrechten, der Haftung, sowie bei der Veräußerung relevant sein. In juristischen Klausuren sind die Erwägungen zum Sachbegriff nur in problematischen Fällen zu erläutern. Häufig liegt der Knackpunkt darin, dass mehrere Sachen vorliegen. Beim Kauf eines Mineralwassers erwirbt man beispielsweise sowohl Wasser als auch die Flasche, also zwei Sachen.

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

Sobair Barak

Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

Wolfgang A. Erharter

Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

Holger Wöltje

Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

Frank Eilers

Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

Andreas Ellenberger

Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

Wladislav Jachtchenko

Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.