§§ 249 ff. BGB: Die verschiedenen Formen des Schadensersatzes

§§ 249 ff. BGB: Die verschiedenen Formen des Schadensersatzes

Die Frage, in welcher Form der Geschädigte Schadensersatz verlangen kann, spielt in zahlreichen Zivilrechtsklausuren eine wichtige Rolle. Gemäß §§ 249 ff. BGB gibt es zwei Formen des Schadensersatzes: Die Naturalrestitution und den Geldersatz. Der Beitrag gibt Ihnen einen Überblick, wann welche Ersatzform in Frage kommt.
Schadensersatz
Lecturio Redaktion

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19.02.2024

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Inhalt

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I. Allgemeines zum Schadensersatz

Der Schadensersatz gemäß §§ 249 ff. BGB hat drei Funktionen:

Schadensersatz
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Wichtig ist auch sich vor Augen zu führen, dass die §§ 249 ff. BGB keine eigenen Anspruchsgrundlagen sind, sondern lediglich auf sämtliche Schadensersatzansprüche (wie Beispielsweise § 280 BGB) anwendbar sind.

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II. Naturalrestitution

Als grundsätzliche Form des Schadensersatzes ist die Naturalrestitution zu nennen. Hierzu bestimmt § 249 Abs. 1 BGB:

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Demnach wird vom Schädiger grundsätzlich die Versetzung der Sache in einen Zustand gefordert, wie er vor dem schädigenden Ereignis bestand.

Naturalrestitution
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Beispiel: Reparatur eines beschädigten Gartenzaunes.

Wurde ein Kfz beschädigt, liegt es auch im Rahmen der Naturalrestitution, sich ein Ersatzfahrzeug von gleichem wirtschaftlichem Wert zu beschaffen. Dies gilt ebenfalls im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens. Entsprechend dem Wirtschaftlichkeitsgebot muss der Geschädigte die Naturalrestitution vornehmen, die mit dem geringsten Aufwand realisierbar ist.

III. Geldersatz als Möglichkeit des Schadensausgleichs

Als Alternative zur Naturalrestitution besteht die Möglichkeit des Schadensausgleichs durch Geldersatz. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dem Geschädigten grundsätzlich nur ein Anspruch auf Naturalrestitution zusteht. Ob er dennoch Geldersatz verlangen kann, ergibt sich aus den §§ 249-251 BGB.

Möglichkeit des Schadensausgleichs
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1. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB: Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache

Hierzu legt § 249 Abs. 2 S. 1 fest, dass der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen kann, wenn wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten ist. Dahinter steht der Gedanke, dass es dem Geschädigten nicht zugemutet werden soll, die gegebenenfalls amateurhaften Restitutionsversuche des Schädigers zu erdulden.

Beispiel: A ist bei B in die Hauswand gefahren. Dabei wurde die Hauswand als Sache stark beschädigt. Es ist nachvollziehbar, dass A lieber ein professionelles Unternehmen mit der Wiederherstellung beauftragen möchte und keinen Wert auf eine Reparatur durch den Laien B selbst legt.

2. § 250 BGB: Ablauf der Frist zur Naturalrestitution

Der Geschädigte kann dem Schuldner auch eine angemessene Frist zur Naturalrestitution setzen und diese mit der Erklärung verbinden, dass er die Naturalrestitution nach Fristablauf nicht mehr akzeptiert.  Sobald die Frist abgelaufen ist, kann er dann nur noch Geldersatz vom Schuldner verlangen. Dies ergibt sich aus § 250 BGB.

3. § 251 Abs. 1 BGB: Unmöglichkeit der Naturalrestitution

Gemäß § 251 Abs. 1 BGB muss der Ersatzpflichtige den Geschädigten außerdem mit Geld entschädigen, wenn eine Naturalrestitution nicht möglich ist oder zur Entschädigung nicht ausreicht.

Beispiel: Technischer Totalschaden an einem Kfz.

Möglich ist danach auch, dass der Schuldner teilweise eine Naturalrestitution durchführt und teilweise Geldersatz leistet, wenn die vollständige Naturalrestitution nicht möglich ist.

4. § 251 Abs. 2 BGB: Unverhältnismäßigkeit der Naturalrestitution

Nach § 251 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Schuldner den Gläubiger ferner in Geld entschädigen, wenn die Naturalrestitution nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist.

Gemäß § 251 Abs. 2 S. 2 BGB sind die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.

Wann die Naturalrestitution im konkreten Fall unverhältnismäßig ist, ist anhand einer Abwägung der Gläubiger- und der Schuldnerinteressen zu bestimmen.

5. § 253 BGB: Immaterieller Schaden

Für einen immateriellen Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, kann gemäß § 253 Abs. 1 BGB Entschädigung in Geld in den gesetzlich bestimmten Fällen gefordert werden. Dies ist nach § 253 Abs. 2 bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung der Fall.

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Quellen

  • Brox, Hans/Walker, Wolf-Dietrich: Allgemeines Schuldrecht, 39. Aufl., München 2015

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Simon Veiser

Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.

Dr. Frank Stummer

Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.

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Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.

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Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.

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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.

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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.

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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.

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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.

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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.

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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.

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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.

Alexander Plath

Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.